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Vorschlagsliste zur Schöffenwahl liegt aus

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in der Sitzung am 27. Juni den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Melsungen gefasst.  Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 1. bis 5. Juli (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Rathaus Melsungen, Zimmer 21, aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei dem Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten. (red)