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Näser: Eine gütliche Einigung wäre möglich gewesen

Stellungnahme der Stadt Schwalmstadt zu Bebauungsplan Einkaufzentrum Wieragrund

gerald-naeserSchwalmstadt. „Zum Baugenehmigungsverfahren hat bereits der Erste Kreisbeigeordnete richtigerweise klargestellt, dass das bisherige Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Als Stadt haben wir die kommunale Planungshoheit. In diesem Rahmen wurde im September 2012 der Bebauungsplan per Satzung beschlossen. Die Eingaben wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgewogen. Dass einige Bedenken auch nicht akzepzeptiert werden, ist nichts Außergewöhnliches. Sobald der Satzungsbeschluss bekanntgemacht wird, werden alle Personen, die eine Eingabe gemacht haben über das Ergebnis informiert“, kommentiert Bürgermeister Dr. Näser die Sachlage. Der Kreis hat auf Grundlage von § 33 BauGB die Baugenehmigung erteilt, da bereits Planreife bestand.

Der Satzungsbeschluss und damit auch die Abwägung ist in öffentlicher Sitzung der Gremien erfolgt. Insofern ist das Ergebnis bekannt. Die Mitteilung der Ergebnisse kann gemäß aktueller Rechtslage durchaus nach der Bekanntmachung erfolgen. Dass bisher die Bekanntmachung noch nicht erfolgte, entspricht den Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes. Dieses muss die entsprechenden Flächen von Bahnbetriebszwecken freistellen (§ 23 AEG). Dieser Bescheid wird gerade vorbereitet, und solange sollte keine Beschluss-Veröffentlichung erfolgen. So sieht es die entsprechende Verfügung zu entwidmungsrechtlichen Fragestellungen vor. „Unabhängig des Bauleit- und auch des Baugenehmigungsverfahrens wäre eine gütliche Einigung aber beim Anhörungsausschuss möglich gewesen“, urteilt Dr. Näser. „Ohne Klage hätten die Widerspruchsgegner ihre Belange vorbringen können und müssen. Dadurch wäre allen Beteiligten wirklich geholfen gewesen.“ (red)