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Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche in Röhrenfurth

Röhrenfurth. Der Eigentümer der Grundstücke, Flurstücke 65 und 66 in der Gemarkung Röhrenfurth, Flur 6, hat den Antrag gestellt, die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche (landwirtschaftlicher Weg) in Röhrenfurth, Flur 6, Flurstück 97, 509 Quadratmeter groß, zur Arrondierung und besseren Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben.  Das städtische Wegegrundstück ist für die Allgemeinheit entbehrlich.

Aufgrund dessen soll die oben genannte Fläche gemäß Paragraf 19 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit Paragraf 6 des Hessischen Straßengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung eingezogen werden. Die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche (Weg) soll mit dem Tage des Wirksamwerdens dieser Verfügung erfolgen.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, Widerspruch eingelegt werden. (red)