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Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche in Obermelsungen

Obermelsungen. Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Obermelsungen, Flur 1, Flurstück 4 hat den Antrag gestellt, die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche (landwirtschaftlicher Weg) in Obermelsungen, Flur 1, Flurstück 85, 1.099 Quadratmeter groß, zur Arrondierung und besseren Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben.  Das Grundstück ist für die Öffentlichkeit entbehrlich.

Aufgrund dessen soll die oben genannte Fläche gemäß Paragraf 19 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit Paragraf 6 des Hessischen Straßengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung eingezogen werden. Die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche (Weg) soll mit dem Tage des Wirksamwerdens dieser Verfügung erfolgen.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der amtlichen Bekannt-machung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, Widerspruch eingelegt werden. (red)