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Landrat Neupärtl kritisiert Förderentwurf des Landes

Landrat Frank-Martin Neupärtl. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat einen Entwurf für ein Förderprogramm zur Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und nachfolgender Jahresabschlüsse vorgelegt. Mit dem Förderprogramm soll die Aufstellung von nicht fristgerecht aufgestellten Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen gefördert werden. Antragsberechtigt sollen lediglich Kommunen mit bis zu 7.500 Einwohnern sein. Diese Kommunen können nach dem Förderentwurf Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro erhalten, wenn die gesetzlich geforderte Eröffnungsbilanz bis zum 31. Dezember 2013 und die Jahresabschlüsse bis spätestens 31. Oktober 2014 dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden.

Landrat Frank-Martin Neupärtl stellt dazu fest, dass die gesetzlich geforderte Umstellung auf die doppische Haushaltsführung in allen Kommunen – Städten, Gemeinden und Landkreisen-  zu erheblichen Mehrbelastungen geführt habe.

Die Schwierigkeiten bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse treten somit nicht nur in Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl auf.
Landrat Neupärtl fordert deshalb, das Programm nicht auf Gemeinden mit bis zu 7.500 Einwohnern zu beschränken, sondern allen Kommunen Zugang zu dem Förderprogramm zu verschaffen.

„Die Beschränkung auf Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohner ist ebenso wenig nachvollziehbar wie die Bevorzugung von Kommunen mit Aufstellungsrückständen“, so Neupärtl, „Kommunen, die mit erheblichen Anstrengungen bereits eine Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse vorgelegt haben, gingen leer aus. Alle Kommunen müssen die Mehrbelastungen durch die Doppik tragen. Deshalb sollten auch alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen mit Möglichkeit haben, den Antrag auf eine Landesförderung zu stellen.“

In diesem Sinne appelliert er an das zuständige Ministerium, den vorgelegten Entwurf zu ändern bzw. zu erweitern. (red)