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Naturnahen Umgestaltung der Wiera im FFH-Gebiet

lageplan-wiera130730Schwalmstadt. „Die heute startende Baumaßnahme verbessert Ökosystem und dient dem besseren Hochwasserschutz“ freut sich Bürgermeister Dr. Näser.  So soll auf Initiative der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel sowie des Magistrates der Stadt Schwalmstadt die naturnahe Entwicklung eines rund 1.100 Meter langen Wieraabschnittes im FFH-Vorschlagsgebiet sowie die Wiederherstellung der aquatischen Längsdurchgängigkeit am Wehr der ehemaligen Horschmühle zeitnah umgesetzt werden. Die Bruttogesamtkosten betragen rund 360.000 Euro. Diese den Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechende Wasserbaumaßnahme wird zu rund 80 Prozent aus dem hessischen Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz kofinanziert. Die restlichen rund 20 Prozent werden durch Mittel der Oberen Naturschutzbehörde beglichen.

Die Stadt Schwalmstadt trägt lediglich die Genehmigungsgebühren sowie die erforderlichen Regiekosten, die bei Umsetzung derartiger Vorhaben anfallen. Die wasserwirtschaftliche Planungsleistung als auch die fachliche Betreuung der Baumaßnahme im Auftrag des Magistrates der Stadt Schwalmstadt erfolgt durch die Kasseler Ingenieurgesellschaft WAGU mbH. Nach Auswertung der in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren eingereichten Angebote erteilte der Magistrader Stadt Schwalmstadt der Firma H. Beisheim GmbH & Co. KG aus Bebra den Auftrag. Die Angebotssumme lag leicht unter den berechneten Baukosten. Mit den Bauarbeiten soll nun begonnen werden. Vorbehaltlich günstiger Witterungsverhältnisse dürften die Arbeiten bis Mitte Oktober abgeschlossen sein.

„Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert unter anderem die Förderung bzw. Entwicklung naturnäherer Fließgewässersysteme. Neben den strukturellen Anforderungen, wie die Förderung der eigendynamischen Fließgewässerentwicklung, ist als weiteres wesentliches Ziel die Wiederherstellung der aquatischen Längsdurchgängigkeit vorgesehen“, so Diplomingenieur Axel Sobirey von WAGU. „Hierdurch soll Fischen und wirbellosen Lebewesen die hindernisfreie Passage in dem Gewässersystem ermöglicht werden. Die schrittweise Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen im Stadtgebiet ist erklärtes Ziel des Magistrates der Stadt Schwalmstadt und des Wasserverbandes Schwalm sowie der an der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beteiligten Fachbehörden“, ergänzt Michael Lenz vom RP Kassel.

Hintergrund
Im Oktober 1978 erfolgte die Ausweisung des südwestlich von Treysa gelegenen Naturschutzgebietes „Wieragrund“. Bei dem ausgewiesenen Areal handelt es sich um ein Niedermoor mit einem Rispenseggenried in der Kernzone sowie umliegenden Grünland und Waldflächen in den Gemarkungen Treysa und Wiera im Schwalm-Eder-Kreis. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) hat das Bundesland Hessen in seiner Gebietsmeldung das Naturschutzgebiet „Wieragrund“ als Natura 2000-Gebiet gemeldet. In der Kurzcharakteristik wird neben dem genannten Niedermoorkomplex besonders die Wiera als natürlicher Mittelgebirgsbach herausgestellt.

In dem für die weitere Pflege des Areales aufgestellten Pflegeplan wird unter anderem die Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik, die Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen und die Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen angegeben.

Aufgrund der Laufverkürzung des Bachbettes und Verlegung desselben an den Talrand im Zuge der Nutzbarmachung der Freiflächen für die Landwirtschaft ist eine fortschreitende Tiefenerosionstendenz zu erkennen und die damit einhergehende Drainierung der Flächen. Darüber hinaus wird die Längsdurchgängigkeit der Wiera im Bereich des Wehres der ehemaligen Horschmühle für in der Wiera lebende Tiere unterbrochen.

Die zuvor aufgeführten Ziele, die sich auch aus der Verordnung des FFH-Vorschlagsgebietes ableiten lassen und die Defizite im und am Gewässer sowie die fehlende Vernetzung zwischen der Wiera und dem unmittelbar angrenzendem Vorland zeigen den dringend notwendigen Handlungsbedarf auf. (red)