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Sozialhilfeausgaben stiegen 2012 um sechs Prozent

Hessen. Im Jahr 2012 wurden in Hessen netto gut 1,9 Milliarden Euro für die Sozialhilfe (ohne Leistungen für Asylbewerber) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes um knapp sechs Prozent höher als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch wandte somit jeder Hesse 316 Euro (2011: 300 Euro) auf. Seit Einführung der Hartz IV Gesetze im Jahr 2005 stiegen damit die Ausgaben sowohl absolut als auch pro Einwohner. Im Jahr 2006 wandte jeder Hesse noch 244 Euro für die Sozialhilfe auf.

Regional gab es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Ausgaben pro Einwohner hatte die Stadt Frankfurt am Main mit 333 Euro (2011: 309 Euro), die niedrigsten der Rheingau-Taunus-Kreis mit 87 Euro (2011: 82 Euro). Die kreisfreien Städte waren je Einwohner stärker belastet als die Landkreise.

Mit 52 Prozent stellte die Eingliederungshilfe behinderter Menschen die größte Ausgabenposition der Nettoausgaben dar. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasste 22 Prozent. Für die Hilfe zur Pflege wurden knapp 14 Prozent und für die Hilfen zur Gesundheit vier Prozent aufgewandt. Sieben Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und ein Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei den verschiedenen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Mehraufwendungen erfolgten für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen (plus fünf Prozent), für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus zehn Prozent), für die Hilfe zur Pflege (vier Prozent), für Hilfen zur Gesundheit (plus drei Prozent) sowie für die sonstigen Hilfen (plus 17 Prozent). Dagegen sanken die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (minus zwei Prozent) gegenüber dem Vorjahr.

Knapp 49 Prozent der Leistungen wurden von den örtlichen Trägern und gut 51 Prozent vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger gezahlt. Der LWV ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig.

Knapp 55 Prozent der Nettoausgaben wurden für Leistungen in Einrichtungen aufgewandt; auch dieser Anteil war je nach Hilfeart sehr unterschiedlich. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und für die Hilfe zur Pflege erfolgten zu 74 bzw. 62 Prozent in Einrichtungen. Die Ausgaben für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden zu 81 bzw. 59 Prozent außerhalb von Einrichtungen geleistet. (red)