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Altenpflegebedarfsplan wird fortgeschrieben

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt mit, dass der Kreisausschuss  beschlossen habe, den im Jahr 2008 erstellten Altenpflegebedarfsplan zu aktualisieren und fortzuschreiben. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreis hat die Evangelische Hochschule Darmstadt mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Schwalm-Eder-Kreis beauftragt. Zur Erstellung einer Pflegebedarfsplanung ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, da die Bedarfsplanung unter anderem Grundlage für die Entscheidung des Landes für die die investive Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen ist. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz. Nach der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen vom 2. Mai 1996 ist die Förderung unter anderem davon abhängig, dass für die betreffende Maßnahme der Bedarf festgestellt wurde. 

Zudem hatte bereits im Jahre 1998 der Kreistag beschlossen, den Altenpflegebedarfsplan für den Schwalm-Eder-Kreis alle fünf Jahre fortzuschreiben, um eine größtmögliche Aktualität vor dem Hintergrund demographischer Entwicklungen und Veränderungen im Gesundheitswesen gewährleisten zu können.

Die Altenpflegebedarfsplanung umfasst unter anderem die Ermittlung und Bewertung des zukünftigen Bedarfs und die Prognose der künftigen Anzahl, Art und Qualität der Alten- und Pflegeheimplätze auf der Basis der für das Jahr 2025 zu erwartenden Altersstruktur im Landkreis.

Landrat Neupärtl erwartet, dass der aktualisierte Altenpflegebedarfsplan im Herbst dieses Jahres vorliegen wird. Der Landkreis stellt dafür Mittel in Höhe von 10.900 Euro zur Verfügung. (red)