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Bedarfsorientierte Grundsicherung: Empfängerzahl gestiegen

Hessen. Im Jahr 2012 stieg in Hessen die Zahl der Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber 2011 um gut fünf Prozent auf 74 800 weiter an. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes bezogen 45 Prozent der Empfänger die Leistungen aufgrund der vollen Erwerbsminderung und 55 Prozent wegen Hilfsbedürftigkeit im Alter. Dabei stieg die Zahl der Empfänger aufgrund voller Erwerbsminderung um knapp sechs Prozent und diejenige der Hilfsbedürftigen im Alter um fünf Prozent.

Mit gut 54 Prozent aller Leistungsempfänger waren mehr Frauen als Männer auf diese Hilfe angewiesen. Die Gründe für den Leistungsbezug ist je nach Geschlecht unterschiedlich. Während 55 Prozent der männlichen Empfänger diese Leistung wegen voller Erwerbsminderung erhielten (45 Prozent im Alter), bekamen die weiblichen Empfänger die Leistung zu 37 Prozent wegen voller Erwerbsminderung und zu 63 Prozent im Alter. Einer der Gründe liegt darin, dass Frauen oft eine niedrigere Rente als Männer beziehen.

Bezogen auf die Bevölkerung in den entsprechenden Altersgruppen waren am Jahresende 2012 von 1000 Einwohnern 33 auf Hilfe im Alter und knapp neun auf Hilfen wegen Erwerbsminderung angewiesen. Bei den Nichtdeutschen war der Wert bzgl. der Erwerbsminderung etwa gleich hoch wie bei den Deutschen. Nichtdeutsche Empfänger haben allerdings beim Bezug aus Altersgründen mit einem Wert von 164 (Deutsche: 25) je 1000 Einwohner ein mehr als sechsmal höheres Risiko, auf diese Hilfe angewiesen zu sein. Bei den nichtdeutschen Frauen lag dieser Wert gegenüber den deutschen Frauen sogar siebenmal höher (Basis der den Berechnungen zugrundeliegenden Bevölkerungsdaten ist die Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse 1987).

Am Jahresende 2012 hatten die Empfänger einen durchschnittlichen Nettobedarf von monatlich 481 Euro (2011: 473 Euro). Dieser errechnete sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Bruttobedarf von 732 Euro (2011: 711 Euro) abzüglich des angerechneten Einkommens. Der Bruttobedarf setzt sich aus dem Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung und verschiedenerer Mehrbedarfe zusammen. Daneben werden auch die Beiträge für die Sozialversicherung übernommen.

Abhängig davon, ob diese Leistungen aufgrund der vollen Erwerbsminderung oder Hilfebedürftigkeit im Alter bezahlt wurden, unterschieden sich die Beträge. Obwohl der Bruttobedarf der Empfänger über 65 Jahre mit durchschnittlich 744 Euro um 25 Euro höher lag als bei den Empfängern mit voller Erwerbsminderung (719 Euro), war ihr Nettobedarf mit durchschnittlich 432 Euro niedriger als bei den voll erwerbsgeminderten Empfängern (540 Euro). Dies ist vor allem auf das angerechnete höhere Einkommen (überwiegend Rente) der älteren Empfänger zurückzuführen.

82 Prozent der Empfänger – 76 Prozent der voll erwerbsgeminderten Personen und 88 Prozent der Empfänger über 65 Jahre – bezogen ihre Leistungen außerhalb von Einrichtungen. (red)



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