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Fehlerhafte Produkte: Wer haftet wofür?

Kostenlose Info-Veranstaltung am 25. September

Kassel. Das Produktsicherheitsgesetz gilt für Hersteller, Importeure und Händler. Doch wann ist ein Produkt fehlerhaft? Wer haftet wofür? Wie gehen die Überwachungsbehörden vor? Diese und weitere Fragen beantworten die Referenten in der kostenlosen IHK-Informationsveranstaltung „Produktsicherheit – Produkthaftung – Produktkennzeichnung“ am Mittwoch, 25. September. Beginn ist gegen 15 Uhr im Technologie- und Gründerzentrum FiDT, Kassel. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Nach der Begrüßung durch Michael Dietzsch, IHK-Innovationsberatung Hessen, referiert Prof. Dr. Thomas Klindt über „Produktsicherheit – Produkthaftung – Produktkennzeichnung“. Klindt, Partner in der internationalen Kanzlei Noerr LLP aus München, ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und gilt als einer der wenigen ausgewiesenen Spezialisten im Bereich des öffentlich-rechtlichen Produktsicherheitsrechts.

Ab 16.30 Uhr schildert Klaus Kilian, wie die zuständige Überwachungsbehörde das Produktsicherheitsgesetz vollzieht. Er arbeitet im Regierungspräsidium Kassel im Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Dort ist Kilian für die Marktüberwachung im Zusammenhang mit dem Produktsicherheitsgesetz zuständig. Ab 17 Uhr besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Anmeldungen bis Mittwoch, 18. September: Michael Dietzsch, IHK-Innovationsberatung Hessen, Telefon (0561) 7891-284, E-Mail: dietzsch@kassel.ihk.de. (red)