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Countdown für SEPA: Es ist zehn vor zwölf

Kostenfreie Infoveranstaltung am 30. September in der IHK

Kassel. SEPA kommt: Sind Sie bereit? So heißt der Titel einer kostenfreien Informationsveranstaltung am Montag, 30. September, von 15.30 bis 17.30 Uhr in der IHK Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9. In einem Vortrag erläutert die Referentin Christina Walenzik von der DATEV-Niederlassung Kassel, welche Änderungen SEPA für Unternehmen mit sich bringt und was es beim neuen Verfahren zu beachten gilt. Außerdem gibt es Tipps für den Umstieg.Der Hintergrund: Zum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften in den 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der EU sowie die Schweiz und Monaco auf ein einheitliches Verfahren umgestellt. In dem so geschaffenen Europäischen Zahlungsverkehrsraum, im Englischen „Single European Payment Area“ oder kurz SEPA, soll der grenzüberschreitende, bargeldlose Verkehr genauso reibungslos geschehen wie im Inland. Doch sind die betroffenen Unternehmen dafür auch gerüstet?

Mit der Umstellung erhält jeder Kunde von seiner Bank eine europaweit standardisierte Banknummer, die IBAN, deren Länge von Land zu Land variiert. Sie kann maximal 34 Stellen umfassen, in Deutschland besteht sie aus 22 Zeichen. Sie setzt sich aus der Länderkennzeichnung DE, einer Prüfziffer mit zwei Stellen, der bisherigen Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Zukünftig kann so der Zahlungsverkehr im gesamten Euroraum und den assoziierten Ländern über ein Konto bei einem beliebigen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Zudem soll SEPA den grenzüberschreitenden Lastschrifteinzug ermöglichen und Überweisungslaufzeiten verkürzen. Durch folgende Schritte können sich Unternehmer auf SEPA vorbereiten:

Erster Schritt: Hausbank kontaktieren
Vielfach wird SEPA nur mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Verbindung gebracht, der nicht für alle Unternehmen eine Rolle spielt. Künftig sind aber auch Überweisungen im Inland nach SEPA-Standards zu handhaben. Gelingt den Unternehmen die Umstellung nicht rechtzeitig, können Zahlungsflüsse zum Erliegen kommen: Rechnungen werden nicht beglichen, Gehälter nicht gezahlt und die Krankenkassen bekommen keine Beiträge mehr. Daher sollten Unternehmen rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausbank aufnehmen, um die Umstellung vorzubereiten.

Zweiter Schritt: SEPA-Mandat und Gläubiger-Identifikationsnummer einholen
Unternehmen (aber beispielsweise auch Vereine), die bisher per Lastschrift Geld einziehen, benötigen für zukünftige Lastschriften eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann über das Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Zudem ist – gewissermaßen als Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung – ein neues unterschriebenes SEPA-Mandat jedes Zahlenden erforderlich, das aktiv eingeholt werden muss. Hinzu kommt, dass spätestens 14 Tage vor Fälligkeit, außer anders vereinbart, der Kunde beziehungsweise das Mitglied über die Abbuchung zu informieren ist.

Dritter Schritt: Geschäfte an SEPA anpassen
Die Umstellung kann nur gelingen, wenn auch der interne Zahlungsverkehr und die Buchhaltung SEPA-fit gemacht werden. Nicht nur muss die IBAN der Geschäftspartner eingeholt werden, sondern SEPA-Mandate sind laufend zu verwalten und Kunden über Fälligkeitsdaten und Beträge immer wieder zu informieren. Anpassungen bei der IT und Software sind notwendig. Die Unternehmen sollten den erforderlichen Aufwand nicht unterschätzen und jetzt handeln. Aber auch die Politik ist gefragt, Unternehmen und Bürger über die Umstellungen zu informieren. Wie entscheidend rechtzeitige Kommunikation bei politischen Projekten ist, hat beispielsweise die Einführung des Biokraftstoffes E10 gezeigt. Akzeptanz bei den Verbrauchern verhindert Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung. Gerade viele kleine und mittlere Unternehmen sind von pünktlichen Überweisungen abhängig.

Anmeldungen bis Mittwoch, 25. September, an: Stefanie Damm (IHK), Telefon (0561) 7891-271, E-Mail: sdamm@kassel.ihk.de. (red)