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Eingliederungshilfe: Zahl der Empfänger gestiegen

Hessen. Im Laufe des Jahres 2012 erhielten in Hessen knapp 58 300 Empfänger/-innen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), 6. Kapitel. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren dies 1,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger/-innen stieg in den letzten zehn Jahren um 54 Prozent. Die Mehrheit der Empfänger (knapp 60 Prozent) war männlich.

55 Prozent aller Empfänger/-innen bezogen Leistungen außerhalb von Einrichtungen und 57 Prozent in Einrichtungen. Die Hilfeart „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ war die häufigste Hilfe bei den Empfängern/-innen insgesamt mit einem Anteil von 81 Prozent, gefolgt von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen mit 29 Prozent und den Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf mit neun Prozent. Doppelmeldungen sind möglich, da Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung (in und außerhalb von Einrichtungen) gezählt werden.

Die Eingliederungshilfe wird vor allem von jungen Menschen in Anspruch genommen, wobei die männlichen Empfänger jünger waren (33 Jahre) als die weiblichen (36 Jahre). Das Durchschnittsalter insgesamt lag bei 34 Jahren. Ein Grund für das niedrige Durchschnittsalter liegt darin, dass die Eingliederungshilfe auch die heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im Rahmen der Hilfe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ beinhaltet; der Anteil der heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder in und außerhalb von Einrichtungen betrug knapp 18 Prozent. Die Empfänger/-innen in Einrichtungen waren im Durchschnitt älter (42 Jahre) als die Empfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen (28 Jahre).

Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine vorhandene oder drohende Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Leistungen, welche außerhalb und innerhalb von Einrichtungen gewährt werden, beinhalten u. a. Hilfen für medizinische Rehabilitationen, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (z. B. heilpädagogische Leistungen für Kinder) sowie die Hilfe zur Schul- und Ausbildung in Behindertenwerkstätten. In Hessen ist für die Eingliederungshilfe vor allem der überörtliche Träger (Landeswohlfahrtsverband) zuständig. (red)

 



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