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Gille: Drei Hilfspolizisten sind nicht genug

Der Melsunger FWG-Fraktionsvorsitzende Martin Gille. Foto: Archiv/nhMelsungen. Der Stellenplan der Stadt Melsungen weist laut FWG-Fraktionsvorsitzendem Martin Gille zwei Stellen für die Tätigkeiten von Hilfspolizeibeamten aus. „Bisher war nur eine Stelle besetzt, so dass das Aufgabengebiet nur unzureichend wahrgenommen werden konnte“, so Gille. Ab 1. Januar 2014 soll das neue Ordnungsamt für fünf Kernstädte mit über 50 Stadtteilen zuständig sein, wenn sich auch die Stadt Felsberg zum Beitritt entschließen würde. 

Nach Angaben Gilles sehen die Planungen vor, dass ab diesem Moment drei Hilfepolizeibeamte tätig werden, die folgende Aufgaben zu erledigen haben:

Tätigkeiten der städtischen Ordnungspolizeibeamten
1.) Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs.

Im Zuge des Außendienstes:
2.) Überwachung der Einhaltung von städtischen Verordnungen und Satzungen, gesetzlichen Bestimmungen und Einzelverfügungen insbesondere aus folgenden Rechtsgebieten:
Straßenverkehrszulassungsordnung
Hessisches Straßengesetz
Abfallgesetz
Hunde-Verordnung
Straßenreinigung / Winterdienst
Sondernutzung

3.) Darüber hinaus:
Durchführung von Anhaltekontrollen in der Fußgängerzone oder bei verbotswidrigem Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung (nach entsprechender Fortbildung), Aufforderungen zum Beseitigen von widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen, Anhängern, Wohnwagen bzw. Gegenständen mittels entsprechender Aufkleber und Ermittlung des letzten Halters bzw. Vorbesitzers,P ersonalienfeststellungen als Amtshilfe (Vorladung, Ausweisabgleich, ausnahmsweise Vor-Ort-Ermittlungen), Beauftragung von Abschleppunternehmen, verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge umzusetzen / abzuschleppen, Betreuung der Parkscheinautomaten (Wartung, Pflege, Reparatur und Neu-Programmierung, wechseln der Münzkassetten, Auffüllen der Parkscheine; Störungssuche und -behebung, soweit ohne Fachfirma möglich).

Rechtsverstöße sind festzustellen und gem. § 47 OWiG (nur ruhender Straßenverkehr) zu ahnden; im Übrigen zur Bearbeitung an die zuständige Stelle/MitarbeiterIn abzugeben.

Ist ein Betroffener zum Beseitigen eines Missstandes aufzufordern, geschieht dies – wenn möglich – mündlich, ansonsten mittels vorgefertigter Schriftstücke. Ist die Aufforderung erfolglos, ist die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle/MitarbeiterIn abzugeben.

„Aus diesem Aufgabenkatalog wird ersichtlich“, so FWG-Fraktionsvorsitzender Martin Gille, „dass drei Hilfspolizeibeamte, die in sie gesetzten Erwartungen nicht werden erfüllen können. So wurde beispielsweise in der Gemeindevertretung Malsfeld für einen Beitritt zum gemeinsamen Ordnungsamt argumentiert, dass damit endlich die Verkehrsverhältnisse auf Autobahnrastplatz und in Ostheim überwacht werden könnten. Ähnlich äußerte sich auch Bürgermeister Steinmetz während der Kandidatenveranstaltung am 21.Oktober 2013 im Bürgersaal zur Parksituation in Felsberg.“

Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung lasse sich nur mit mehr Personal verwirklichen, so die Melsunger FWG. Das aber koste Geld und damit stimmten die prognostizierten Einsparungen von 180.000 Euro für die Städte und Gemeinden nicht.

Die FWG wird für die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2013 einen Antrag einbringen, der den Magistrat auffordert, der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, wie die Aufgaben der drei Hilfspolizeibeamten in gleicher Qualität und Quantität erledigt werden können. (red)



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