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Stadtparlament Borken beschließt neue Abwassersatzung

bernd-zuschlag131117Borken. Dienstag, 12. November, haben die Abgeordneten des Stadtparlamentes Borken in öffentlicher Sitzung die zur Zeit noch gültige Entwässerungssatzung ab dem 1. Januar 2014 außer Kraft gesetzt und ein neues verbindliches Regelwerk folgen lassen. Das bisherige Abwasser wird zukünftig unterteilt in Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Abrechnung des Schmutzwassers erfolgt nach bisherigem Frischwasserverbrauchsprinzip, also jener Menge, die der private oder gewerbliche Verbraucher den kommunalen Leitungen für eigene Zwecke entnimmt. Für das neue Niederschlagswasser gelten der bebaute Teil des Grundstücks (hauptsächlich Dächer) sowie die der Umlage unterworfenen versiegelten abflusswirksamen Flächen (Hof, Garten- und Gehwege) als weitere Berechnungsgrundlage. Voraussetzung ist, dass darauf abfließendes Regenwasser in vollem Umfang oder auch nur teilweise in die öffentliche Kanalisation mündet.

Damit entfällt allerdings auch die Gleichbehandlung der Anlieger. Entscheidend wird nämlich sein, welchem Klärgruppenbereich sie angehören: Gombeth oder Trockenerfurth. Bedingt durch die unterschiedliche Kostenstruktur der beiden voneinander unabhängigen Borkener Anlagen zahlen die „Gombether“ zukünftig 3,33 Euro pro Kubikmeter verursachtes Schmutzwasser sowie 0,42 Euro pro Quadratmeter bebaute und versiegelte Fläche, während die angeschlossenen Grundstückseigentümer im Bereich Trockenerfurth für die gleiche Leistung 3,74 Euro  beziehungsweise 0,57 Euro aufbringen müssen. Veränderungen werden jährlich neu erfasst und bei Bedarf den Erfordernissen angepasst. Die vorliegende Kalkulation sei kostendeckend vorgelegt worden, eine Gewinnabsicht nicht vorhanden, heißt es aus informierten Quellen. Dennoch wird dieses vorhandene Ungleichgewicht beim zahlungspflichtigen Teil der Bevölkerung sicherlich für reichlich Diskussionsstoff sorgen und so manchem Entscheidungsträger eine stichhaltige Begründung vor Ort abverlangen.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist Folge einer  Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. September2009 und hat das Ziel, die Abrechnung der Gebühren zukünftig gerechter nach dem Verursacherprinzip zu gestalten. Allerdings werden Anlieger, besonders die auf dem dörflich geprägten Umfeld mit traditionell größerem Grundstück, dort oftmals allein oder nur mit Lebenspartner oder sonstigem Angehörigen wohnhaft, durch die Einbeziehung der Fixkosten Niederschlagsgebühr zukünftig mehr zur Kasse gebeten werden. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Wohngemeinschaften kann schon allein wegen der Verteilung auf die einzelnen Einheiten das Gegenteil eintreten. „Auf diese Weise wird der Geldbeutel durch sparsamen und nachhaltigen Umgang mit dem Lebenselixier Wasser nicht entlastet“, umschreibt es verärgert ein Betroffener. „Zwar wird die Beseitigung des Schmutzwassers für mich billiger, was allerdings die neue Belastung Niederschlagsgebühr mehr als ausgleicht und es im Endergebnis teurer macht!“

Schon vor Monaten warnten Presseartikel vor den negativen Folgen eines sinkenden Wasserverbrauchs bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahl, dem demografischen Wandel,  gerade auf dem Lande. Fatale technische und zudem wirtschaftliche Konsequenzen vor allem für die Aufrechterhaltung der kommunal betriebenen Kläranlagen selbst. Immer weniger Verbraucher müssten, so die eindringliche Hiobsbotschaft, dann für immer höhere Betriebskosten aufkommen. Um dem Sparzwang entgegenzutreten wurden sogar Überlegungen laut, für den Ernstfall auch über eine Abnahme-Mindestpauschale, eine so genannte Flatrate, nachzudenken, um so uneinsichtige Knauser unter den Verbrauchern notfalls stramm auf (Umsatz-)Linie zu halten.

Im Gegenzug kommen wohl auch die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Borken nicht herum, mehr Bürgernähe zu signalisieren, sich nun ihrer Verantwortung als Dienstleister bewusst zu werden und die Umsetzung längst zugesagter Transparenz anzukündigen. Es könne sich jeder Interessierte persönlich vom Wandel in den Amtsstuben überzeugen und Einsicht in die dort vorliegenden Abrechungsunterlagen öffentlicher Gebäude nehmen, verkündete bereits Herbst vorigen Jahres eine Pressemeldung.

„Wir freuen uns natürlich über derart neue Töne und erkennen darin eine Bestätigung unserer Arbeit. Trotzdem gehen wir unseren gewohnten und bewährten Weg weiter und verfolgen aufmerksam die Geschehnisse und Ereignisse im Zusammenhang mit dem neuen Abrechnungsmodus. Es ist und bleibt das erklärte Ziel, die Bevölkerung in Borken (Hessen) und Umgebung aktuell auf dem Laufenden zu halten und sie mit der anstehenden Thematik vertraut zu machen. Besonders unseren Mitgliedern werden wir weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen“, versichert Bernd Zuschlag, Vorsitzender der nordhessischen Bürgerinitiative Klärwerk e. V. (red)



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