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Städtisches Einzelhandelskonzept geht in die Offenlage

Öffentliche Informationsveranstaltung in der Kulturhalle

Schwalmstadt-Ziegenhain. Am Dienstag, 10. Dezember, 18 Uhr, sind alle interessierten Bürger und Gewerbetreibende zur Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes in die Kulturhalle Ziegenhain eingeladen. Der Magistrat hatte das Dortmunder Büro Stadt + Handel mit der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Nach umfangreicher Bestandserhebung und Bearbeitung, die durch einen interdisziplinär besetzten Arbeitskreis begleitet wurde, liegt nunmehr der Entwurf des Konzeptes vor. Über diesen Entwurf berät die Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember. Den Beschluss des Entwurfsstandes vorausgesetzt, soll der interessierten Öffentlichkeit durch eine vierwöchige Offenlage die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen und Stellungnahmen zum vorliegenden Konzept abzugeben. Die Vorstellung des Konzeptes erfolgt zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Bau- sowie Haupt- und Finanzausschusses. Die anschließende Offenlage erfolgt sowohl online über die Homepage www.schwalmstadt.de, als auch zur Einsichtnahme im Stadtbauamt.

Hintergrund:
Das Einzelhandelskonzept stellt ein informelles Planungsinstrument dar. Ziel ist, dass das Konzept nach der Offenlage endgültig als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wird. Mit der Aufstellung des Einzelhandelskonzepts soll der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Schwalmstadt unter Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen Veränderungen und des Strukturwandels Rechnung getragen werden. Unter Einbeziehung der Nahversorgung werden aktuelle Aussagen zur Versorgungssituation und Empfehlungen zur Optimierung des Einzelhandelsangebotes im gesamten Stadtgebiet getroffen. Zudem wird das Konzept als Grundlage für eine rechtssichere kommunale Bauleitplanung benötigt. In der Vergangenheit häuften sich die Fälle, in denen Investoren beabsichtigten, außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zentrenrelevanten Einzelhandel anzusiedeln, wodurch bestehende Versorgungszentren gefährdet worden wären. Dies kann wirksam und dauerhaft nur durch Bauleitplanung gesteuert werden. In diesem Zusammenhang gibt das Einzelhandelskonzept wichtige Empfehlungen und dient als zentrale Abwägungsgrundlage gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches. Von zentraler Bedeutung ist die erarbeitete ortsspezifische Sortimentsliste zentrenrelevanter Sortimente für die Stadt Schwalmstadt, die zur Feinsteuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen benötigt wird. Wichtig ist weiterhin die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche. Das Konzept zeigt den einzelhandelsbezogenen Entwicklungskorridor für die nächsten rund fünf Jahre auf. (red)



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