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SEPA-Umstellungsquote besonders bei kleineren Betrieben noch gering

Kassel. Zum 1. Februar 2014 ersetzt die internationale Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) bei nationalen Überweisungen die Kontonummer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg weist darauf hin, dass die Umstellungsquote noch gering ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmer haben die Umstellung noch nicht in Angriff genommen. Um im Februar keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Unternehmer sich schnellstmöglich mit der Thematik auseinandersetzen, informiert die IHK. Im schlimmsten Fall würden ab dem 1. Februar keine Überweisungen getätigt noch Lastschriften eingezogen.

Die Umstellung von der gewohnten Inlandsüberweisung auf die SEPA-Überweisung ist verhältnismäßig einfach: Den Geschäftspartnern können IBAN und BIC zum Beispiel auf Rechnungsformularen und Briefvordrucken mitgeteilt werden. Etwas schwieriger gestaltet sich die Umstellung von der einfachen Lastschrift auf die SEPA-Basis-Lastschrift: Die bisherige Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Auf Unternehmen, die viele Lastschriften einziehen, kann laut IHK ein enormer Aufwand zukommen.

Die IBAN ist mit 22 Stellen deutlich länger als die alten Kontonummern: Sie setzt sich aus dem Ländercode DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Hinzu kommt der BIC (Business Identifier Code), der die internationale Kennung eines Kreditinstituts ist. Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften muss er bis Februar 2014 und bei Auslandsüberweisungen bis Februar 2016 zusätzlich angegeben werden.

Grundlegende Informationen zum Thema können im Internet unter www.ihk-kassel.de direkt auf der Startseite abgerufen werden. Wissenswertes steht ebenso auf der Website www.sepadeutschland.de bereit. Betreiber sind die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen. Auch alle Banken und Sparkassen bieten umfangreiche Informationen zu den erforderlichen Umstellungsschritten an. Unternehmen sollten die Beratungsgespräche mit Zahlungsverkehrsexperten ihrer Hausbank wahrnehmen, rät die IHK. Dann könnten der individuelle Anpassungsbedarf besprochen und die notwendigen Schritte geplant werden.

Die Umstellung erfolgt im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb  der EU, auch Single Euro Payments Area (SEPA) genannt. Durch SEPA sollen  inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas einfacher, schneller und damit effizienter werden. Am 31. März 2012 ist die europäische SEPA-Verordnung in Kraft getreten. (red)