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Brand in Diskothek: Vermutlich Brandstiftung

Wabern. In der Nacht zu Samstag, 14. Dezember, kam es in der Bahnhofstraße in Wabern zu einem Brand in der Gaststätte/Diskothek „Come In“. Beamte der Regionalen Kriminalinspektion Homberg hatten noch in der Brandnacht die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Der Gaststättenbereich wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Das angrenzende Wohnhaus des Gaststättenbetreibers wurde ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen. Am Mittwoch, 18. Dezember, konnte die Brandstelle durch Brandursachenermittler der Regionalen Kriminalinspektion Homberg und des Hessischen Landeskriminalamtes begangen werden. Ferner wurde ein ortsansässiges Unternehmen mit der Gestellung eines Baggers beauftragt, um einsturzgefährdete Gebäudeteile sowie die Ermittlungen behindernden Brandschutt abzutragen.

Die Brandursachenermittlungen nahmen mehrere Stunden in Anspruch. Die Ermittler konnten den Ort des Brandausbruchs unter der rückwärtig an das Gaststättengebäude angebauten, ehemals überdachten Terrasse lokalisieren. Anhaltspunkte, die auf eine technische Ursache für den Brandausbruch schließen lassen, haben sich nicht ergeben. In dieser Brandsache wird nun wegen Brandstiftung ermittelt. Die Terrasse ist vom rückwärtigen Grundstücksbereich frei zugänglich. Das Feuer hatte sich von der Terrasse beziehungsweise von Terrassendach aus auf das Flachdach der Gaststätte ausgebreitet.

Kurz nach 4 Uhr gingen in der Nacht zu Samstag dann mehrere Anrufe bei der Leitstelle der Feuerwehr ein, in denen der Brand gemeldet wurde. Bereits in der Brandnacht gab es Hinweise auf einen Streit zwischen Gästen der Diskothek. Im Verlauf des Streites habe ein Mann erzürnt die Lokalität verlassen. Die betreffende Person wurde noch in der Nacht durch die Polizei aufgesucht. Die Identität des Mannes steht fest. An dieser Stelle ist ausdrücklich festzuhalten, dass sich, als die betreffende Person durch Polizeibeamte in der Brandnacht aufgesucht wurde, keine weiter gehenden Indizien festgestellt wurden, die einen dringenden Tatverdacht gegen ihn hätten begründen können. So wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. In den Medien wurde berichtet, dass der Diskothekenbetreiber ein Hausverbot gegen den betreffenden Mann ausgesprochen habe. Das kann nach Ermittlungen der Polizei nicht bestätigt werden. Es habe sich um einen Streit zwischen Gästen gehandelt.

Als weiteres Ergebnis der Untersuchungen der Brandstelle muss von einem deutlich höheren Sachschaden ausgegangen werden als den zunächst geschätzten 250.000 Euro. Die aktuelle Schadenschätzung beläuft sich auf einen Gebäudeschaden in Höhe von zirka 350.000 Euro zuzüglich des noch nicht zu beziffernden Inventarschadens. Wer Hinweise geben kann, die zur Aufklärung dieser Brandsache beitragen können, wird gebeten, sich an die Polizei in Homberg zu wenden, Telefon (05681) 7740. (ots)