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Mietwohnungen: Modernisierung wird gefördert

Schwalm-Eder. Das Land Hessen fördert auch in diesem Jahr wieder die Modernisierung von Mietwohngebäuden, dies teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Rahmen des Landesprogramms zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen, die bis zum 31. Dezember 1994 bezugsfertig geworden sind. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen. Nach Abschluss der geförderten Modernisierung sollen die Wohnungen möglichst dem aktuellen Ausstattungsstandard des sozialen Wohnungsbaues entsprechen.

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien,durch den Anbau von Balkonen, der natürlichen Belichtung und Belüftung, der Beheizung, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW Bankengruppe finanziert werden können, der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs), der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes, der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen und der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze).

Die durch Modernisierung verursachten Instandsetzungsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig. Vorrangig gefördert wird die Modernisierung bei gleichzeitiger Durchführung energetischer Maßnahmen. Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihrer Programme fördert.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 85 Prozent förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Mietwohnungen.

Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab Auszahlung. Von da ab wird das Darlehen für die Dauer von mindestens zehn Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31. März beziehungsweise 30. September des Jahres) mit 1,2 Prozent verzinst. In den folgenden fünf Jahren wird es mit eibnem Prozentpunkt unter dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung verlangt werden. Die Tilgung beträgt über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0 Prozent.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zahlt das Darlehen aus, sobald der Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung erbracht ist. Das Darlehen wird in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt.

Mit der Maßnahme darf vor der Darlehenszusage noch nicht begonnen worden sein.

Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben sind über die Kommune einzureichen, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen endet am 14. Februar.

Nähere Informationen erteilt auch der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer (05681) 775 480. (red)