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Infos zur Patientenverfügung

Vortrag am 8. Januar über den eigenen Willen in der medizinischen Behandlung

Schwalmstadt-Treysa. Zum Thema Patientenverfügung laden die Selbsthilfegruppe für Alzheimer- und Demenzerkrankungen im Schwalm-Eder-Kreis und die Einrichtungen der Hephata Soziale Dienste und Einrichtungen gemeinnützige GmbH (hsde) für Mittwoch, 8. Januar, ab 19 Uhr ins Seniorenzentrum „Haus Wagnergasse“ in Treysa ein. Die Referentin des Abends ist Beate Hasenpflug, Pflegeberaterin und Case Managerin (DGCC) der HSDE gGmbH. Sie referiert darüber, dass Ärzte für jede Behandlung die Einwilligung des betroffenen Menschen brauchen.

Das gilt für die Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Der Fortschritt von Medizin und Technik gibt vielen Menschen Hoffnung auf ein langes Leben. Andere haben Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die Apparatemedizin. Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über das weitere ärztliche Vorgehen entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte Maßnahmen wünscht oder nicht. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldungen und Infos: Seniorenzentrum „Haus Wagnergasse“, Rosengasse 11, 34613 Schwalmstadt-Treysa. Infos unter (06691) 184311 oder beate.hasenpflug@hephata.com. (red)



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