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Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird gefördert

Schwalm-Eder. Für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum stellt das Land Hessen auch im Bauprogrammjahr 2014 wieder Mittel zur Verfügung, dies teilte Landrat Frank-Martin Neupärtl jetzt mit.  Dem Schwalm-Eder-Kreis wird ein Mittelkontingent bereitgestellt, dessen Höhe sich nach dem aktuellen Bedarf richtet. Zur Ermittlung des Bedarfs müssen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung geplante Maßnahmen für die Förderung gemeldet werden.

Aus diesem Grund führt der Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung – des Schwalm-Eder-Kreises aktuell eine Bedarfsermittlung durch. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den  Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Landrat Neupärtl weist darauf hin, dass die Anmeldungen von Projekten für das Förderprogramm bis spätestens zum 1. März beim Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung vorliegen müssen.

Für weitere Informationen können sich Interessenten direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg, Parkstraße 6, Tel.efon (05681) 775-476 oder 775-480, wenden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Internet unter www.schwalm-eder-kreis.de in der Rubrik Bürgerservice, Formulare des Fachbereiches 80  Wirtschaftsförderung- den Antrag direkt herunterzuladen und diesen ausgefüllt an die oben genannte Adresse zu senden. (red)