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Schwalm-Eder-Kreis fördert Seniorenfreizeiten

Schwalm-Eder. Der Schwalm-Eder-Kreis bietet auch im Jahr 2014 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren an. Landrat Frank-Martin Neupärtl freut sich, mitteilen zu können, dass der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 6.000 Euro für das Haushaltsjahr 2014 zugestimmt hat.  Senioren, deren monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch- Zwölftes Buch – liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten.  Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 782 Euro für Alleinstehende und 1.056 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt.
Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.

Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Fürsorgestelle der Kriegsopfer andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Kelm (05681-775493) und Frau Breul (-775492) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit und falls Sie Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme haben, wenden Sie sich an Frau Reitz (-775273). (red)