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Stadtverordnetenversammlung: Ludolph rückt nach

Melsungen. Mit Schreiben vom 19.  Februar hat Gisela Witzel vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Melsungen (FWG) ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zum 28. Februar niedergelegt. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt Gerhard Ludolph, Hilgershäuser Weg 29, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Melsungen mit Wirkung zum 1. März in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des jeweiligen Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG). (red)

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