Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Homberg darf sich jetzt Reformationsstadt nennen

homberg140222Homberg. Der Hessische Innenminister Peter Beuth verlieh der Kreisstadt Homberg als Namenszusatz die Zusatzbezeichnung „Reformationsstadt“. Darüber freuten sich Dekanin Sabine Tümmler, Dr. Dirk Richhardt, Harald Götte, Heider Olten und Bürgermeister Martin Wagner besonders. Sind sie es doch unter anderen, die sich insbesondere mit der Gründung des Vereins „Haus der Reformation Homberg (Efze)“ für die Bekanntmachung Hombergs als Reformtionsstadt maßgeblich eingesetzt haben. Freuen wird sich auch der Vorsitzende des Vereins, Prof. Dr. Schulz-Grobert, der leider an diesem Tag nicht dabei sein konnte.

„Die Stadt hat mit der Homberger Synode vom 21. bis 23. Oktober 1526 eine besondere historische Bedeutung für die Einführung der Reformation in Hessen. Ich freue mich, dass dem Antrag auf Verleihung der Zusatzbezeichnung ‚Reformationsstadt‘ statt gegeben wurde und ich Ihnen heute offiziell die Urkunde überreichen darf“, erklärte Innenminister Peter Beuth.

In Hessen können Gemeinden ihrem eigentlichen Gemeindenamen eine Zusatzbezeichnung beifügen, sofern diese auf ihrer geschichtlichen Vergangenheit, ihrer Eigenart oder ihrer Bedeutung beruht. Dies ist in Homberg (Efze) der Fall. Zwar ist die sogenannte ‚Reformatio ecclesiarum Hassiae‘ oder ‚Homberger Kirchenordnung‘ nach einem gegenteiligen Votum Martin Luthers nicht in Kraft getreten, aber die aus dem Prozess hervorgegangenen Gespräche und Thesen, und nicht zuletzt auch die Stellungnahme Luthers, stellt Hombergs Bedeutung für die Reformation in Hessen dar. Homberg hat hier landesweit ein historisches Alleinstellungsmerkmal. (di)



Tags: , , , , , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB