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Aufruf von KDA und KAB zu den Betriebsratswahlen

Betriebsräte für menschenwürdige Arbeitsbedingungen

Hessen. Im März beginnen die Betriebsratswahlen. Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) rufen alle Beschäftigten in Hessen dazu auf, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen. Beide Organisationen unterstützen damit die gemeinsame Verlautbarung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Dr. Nikolaus Schneider, und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, die in ihrem Aufruf u.a. konstatieren: „Der Druck auf die Beschäftigten nimmt weiter zu. Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden. Die Folgen von permanenter Überforderung und Leistungsdruck äußern sich insbesondere in der Zunahme psychischer Erkrankungen, einer Entwicklung, die in den letzten Jahren zum Teil alarmierende Ausmaße erreicht hat. Was wir heute brauchen, ist eine neue Debatte darüber, wie die Arbeit humaner gestaltet werden kann. Die Arbeit muss wieder stärker den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Damit dies möglich wird, braucht es Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung. Vor allem gilt hierbei: Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, braucht es starke Interessensvertretungen in den Betrieben.“

Pfarrer Dr. Jochen Gerlach, Leiter des Referates Wirtschaft-Arbeit-Soziales der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Aloys Zumbrägel, Vorsitzender der Katholischen Arbeitnehmerbewegung – Nordhessen, und Michael Schmitt, Diözesansekretär der KAB im Diözesanverband Fulda, sind der Überzeugung, dass gute, faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen Ergebnis von Verhandlungen sind, zu denen es starke betriebliche Interessenvertretungen braucht, die durch Ausübung ihrer Beteiligungsrechte sicher stellen, dass Arbeitnehmerinteressen angemessene Beachtung finden.

Diese betriebliche Mitbestimmung ist Ausdruck gelebter Demokratie und Meinungsfreiheit, die nicht am Werkstor oder an der Ladentür enden darf. Sie ist damit unverzichtbarer Bestandteil einer demokratisch und sozial verfassten Gesellschaft.

Die aktive Mitwirkung und Teilnahme an den Betriebsratswahlen sollte daher von allen Beschäftigten wahrgenommen werden. (red)