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DGB: Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Schwalm-Eder. Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Schwalm-Eder, Andreas Fritsch, effektive Maßnahmen für eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen. „Gleiche Chancen für Männer und Frauen sind lange nicht erreicht, auch wenn der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen langsam steigt. Nach wie vor erhalten Frauen im Durchschnitt 22 Prozent geringere Löhne als Männer und arbeiten viel öfter in Teilzeit oder sind in Minijobs zu finden. In Führungspositionen sind Frauen nur selten“, so Fritsch.

Viele Frauen erhalten trotz Vollzeitbeschäftigung keine existenzsichernden Löhne und können damit auch keinen existenzsichernden Rentenanspruch erarbeiten. Viele von ihnen seien gezwungen, auf Teilzeit- oder Minijobs auszuweichen, wenn sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssten. Besonders dramatisch zeige sich die Situation für Alleinerziehende. Trotz Erwerbstätigkeit müssten viele von ihnen ergänzend Hartz IV Leistungen beziehen. Im Schwalm-Eder-Kreis waren im Juli letzten Jahres 919 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern auf Hartz VI Leistungen angewiesen.

Fritsch weiter: „Fast jede dritte Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht, ist gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann aber von ihrem Einkommen nicht leben.“ Zum Stichtag Juli 2013 waren im Schwalm-Eder-Kreis 3.305 Frauen auf Hartz IV angewiesen, obwohl 1.098 von ihnen erwerbstätig waren. Dazu haben in Hessen ca. 26 Prozent der als arbeitslos registrierten Frauen keinen Anspruch auf Leistungen, weil zum Beispiel der Ehemann ein Einkommen erzielt, welches über dem Sozialhilfesatz liegt.

Fritsch: „Frauen wollen gute Arbeit und ein existenzsicherndes Einkommen ein Leben lang. Dazu müssen aber Politiker den warmen Worten und Versprechungen endlich Taten folgen lassen.“

Der DGB fordert neben einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 pro Stunde die Abschaffung der Minijobs und damit Sozialversicherungspflicht ab der ersten Arbeitsstunde, einen Rechtsanspruch auf Rückkehr von Teilzeit auf einen Vollzeitarbeitsplatz sowie eine hochwertige Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige, damit Familie und Beruf miteinander vereinbar werden. (red)