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Städte und Gemeinde müssen für Fundtiere zahlen

Guxhagen. Die Gemeinde Reiskirchen muss mehr als 6.000 Euro Pflegekosten für herrenlose Hunde und Katzen übernehmen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage des Tierschutzvereins „TierfreundLich e. V.“ Recht gegeben, daraufhin zog die Gemeinde die Berufung zurück. Die anwesenden Tierschützer im Zuschauerraum jubelten. Weil sich der Tierschutzverein „TierfreundLich“ in 2007 und 2008 um 31 herrenlose und entlaufene Hunde und Katzen aus dem Stadtgebiet gekümmert hatte einen Betrag von 6.100 Euro von der Gemeinde Reiskirchen verlangt hatte, kam es zum Rechtsstreit.

Die Gemeinde weigerte sich zu zahlen, so ging der Fall vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) gab den Tierschützern recht, woraufhin die Gemeinde Berufung einlegte. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) nahm sie in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag den 10. April 2014 aber die Berufung zurück.

Hessens Tierschützer zeigten sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens. „Dies ist ein geniales Urteil für den Tierschutz in Hessen“, sagte Cornelia Konrad, Tierärztin und Vorstandsmitglied des Vereins „Tierfreundlich“. Johanna und Dieter Büchling von der Guxhagener Katzenhilfe zeigten sich sehr glücklich über den Ausgang der Verhandlung. Dieter Büchling, 1. Vorsitzender des Guxhagener Vereins, freut sich über die jetzt gewonnene Rechtssicherheit, denn jetzt könnten die Kosten für Fundtiere bei den Städten und Gemeinden in Rechnung gestellt werden.

Die Landestierschutzbeauftrage Madeleine Martin sieht es sehr positiv, dass die Gemeinde zur Verantwortung gezogen werden können. „Das ist aus Sicht des Tierschutzes ein erfreuliches Ergebnis“, sagte Martin.

Streitpunkt war rechtliche Stellung von Fundtieren
Kernfrage der Verhandlung war, wie Fundtiere rechtlich zu bewerten seien. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte geurteilt, die Gemeinde sei für die Tiere zuständig, weil Fundtiere wie Fundsachen zu behandeln seien. Die Gemeinde hingegen sah sich verantwortlich, weil sie die Tiere als herrenlos ansah. Der Vorsitzende Richter am VGH stellte schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass nach dem Tierschutzgesetz ehemalige Haustiere nicht als herrenlos gelten können.

Rechtssicherheit für hessische Tierschutzvereine
Ralf Kurtze vom Landestierschutzverband Hessen sagte, die Entscheidung gebe Tierschutzvereinen die Rechtssicherheit, ihre Kosten auch abrechnen zu können. Nach Schätzungen seines Verbandes gibt es in Hessen mehr als 200 solcher Vereine und 60 Tierheime. Sie finanzieren sich überwiegend aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die wenigsten erhalten laut Kurtze öffentliche Zuschüsse. (red)



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