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Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Schwalmstadt. Die AG neue Energie Strategie (AG-NES) weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass es zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden gibt. Gefördert wird: die Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Erneuerung und Optimierung von Heizungsanlagen, Erneuerung und Einbau einer Lüftungsanlage. Förderung gibt es ebenfalls für den Neubau oder Ersterwerb eines Hauses, das die KFW-Effizienz-Richtlinien einhält. In den vielfältigen Förderprogrammen gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines Zuschusses oder eines vergünstigten Kredites. Es gibt Förderungsprogramme für Privatpersonen, die Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Kommunen.

Für kombinierte Anlagen aus Batteriespeicher und Photovoltaikanlage können Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Landwirte und gemeinnützige Antragsteller einen vergünstigten Kredit beantragen. Einen Zuschuss von bis 100 Prozent erhalten Privatpersonen und Unternehmen für die Energiesparberatung. Die Anschaffung von umweltfreundlichen Nutzfahrzeugen – zum Beispiel mit einem Elektroantrieb – wird mit bis zu 6.050 Euro bezuschusst.

Einen vergünstigten Kredit können Unternehmen für Vorhaben, mit denen Energie eingespart wird beantragen, wie zum Beispiel die energeitische Optimierung des Maschinenparks (elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum und Pumpen), Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung und Warmwasser, Kraft-Wärmekopplung und Blockheizkraftwerke, Prozesskälte und –wärme, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Mess-Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik.

Förderfähig sind Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien, wie zum Beispiel Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Biogasanlagen für unaufbereitetes Biogas, große Wärmespeicher, große effiziente Wärmepumpen, Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.

Kommunen können einen vergünstigten Kredit (ab 0,1 Prozent effektiver Jahreszins) für die energetische Stadtsanierung erhalten, zum Beispiel zum Neubau oder zur Erweiterung von Hocheffizienten, wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgasbasis, Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, Dezentralen Wärmespeichern, sowie Wärmenetzen, Energieeffiziente Wasserver- und Entsorgung (Motoren, Pumpen, Mess- und Regeltechnik, Energiegewinnung aus Klärgasen, etc.)

Für die Erstellung von Konzepten und für einen Sanierungsmanager können Kommunen einen Zuschuss von 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Eine detailiertere Auflistung der einzelnen Förderungsmaßnahmen mit links zu den Förderprogrammen kann man bei AG-NES hahn-guido@gmx.de erhalten. Unterstützung bei der Beantragung bieten oftmals auch die Handwerker sowie Energieberater. Weitere Infos auf der Facebook-Seite von AG-NES unter www.facebook.com/AgNes.Schwalmstadt. (red)