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A 49: IHK begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Ulrich Spengler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK Kassel-Marburg. Foto: nhKassel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach sorgfältiger Abwägung der Argumente die Planung des letzten Teilstücks der A 49 zwischen Stadtallendorf und der A 5 bei Gemünden für rechtmäßig erklärt. Über Jahrzehnte wurden Trassen entwickelt, diskutiert und wieder verworfen bis schließlich nach einem langen Abwägungsprozess aller Belange – insbesondere aus naturschutzrechtlicher Sicht – die jetzt höchstrichterlich freigegebene Trasse entwickelt wurde. Die Wirtschaft in Nord- und Mittelhessen begrüßt dieses Urteil außerordentlich. Seit Jahren setzen sich die Unternehmen der starken Wirtschaftsregion im Korridor der A 49 für den Bau dieser Autobahn ein, um endlich die deutlichen Standortnachteile durch die Entfernung zu einer Autobahn zu überwinden und die Anlieger insbesondere der B 3 zu entlasten. Eine Befragung der IHK Kassel-Marburg hatte vor einigen Jahren die Bedeutung der A 49 und die Verlagerungseffekte deutlich belegt.

„Nach diesem erhofft positiven Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt unser Dank zunächst den Fachplanern von Hessen Mobil, die hervorragende Vorarbeit geleistet haben. Jetzt ist der Ball zurück in der Spielhälfte der Politik. Die Diskussion um die Finanzierung und den Ablauf des Baus muss zu einem konstruktiv, positiven Ende gebracht werden“, so Ulrich Spengler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel-Marburg. Es müsse endgültig geklärt werden, wann die Straße komme und wie sie finanziert werde. Alles andere gefährdet aus Sicht der IHK die politische Glaubwürdigkeit. (red)