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Gut 13.500 Einbürgerungen im Jahr 2013 in Hessen

Hessen. Im Jahr 2013 erhielten in Hessen gut 13 500 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das rund 1000 oder sieben Prozent weniger als 2012. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 werden jährlich zwischen 20 400 (2000) und 12 600 (2009) Einbürgerungen registriert, darunter durchschnittlich 73 Prozent im Regierungsbezirk Darmstadt. Mit knapp 3600 Eingebürgerten stellten die Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit Abstand die größte Gruppe. Es folgten Personen aus Marokko und Afghanistan (jeweils rund 700) sowie aus dem Iran (knapp 400) und Pakistan (gut 300). Aus Ländern der Europäischen Union stammten insgesamt 2800 eingebürgerte Personen, darunter rund 600 aus Polen, gut 400 aus Italien und jeweils rund 300 aus Griechenland, Kroatien und Rumänien. Aus der Ukraine und aus Serbien stammten jeweils rund 500 Eingebürgerte. Die Hälfte der Eingebürgerten behielt neben der neu erworbenen deutschen die bisherige Staatsangehörigkeit bei.

Einbürgerungen werden vor allem von jüngeren Ausländern wahrgenommen. 65 Prozent oder 8800 der Eingebürgerten waren jünger als 35 Jahre, 21 Prozent befanden sich im Alter zwischen 35 und 45 Jahren und zehn Prozent waren zwischen 45 und 60 Jahre alt. Demgegenüber lag der Anteil der 60-Jährigen und Älteren an allen Einbürgerungen bei lediglich vier Prozent.

Rund 65 Prozent der Eingebürgerten (8700) hielten sich seit acht bis unter 20 Jahren in Deutschland auf, 21 Prozent (2900) lebten bereits 20 Jahre oder länger in Deutschland und gut 14 Prozent (1900) erhielten die Einbürgerungsurkunde bereits bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Deren Ehegatte und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch keine acht Jahre im Inland aufhalten. Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der rechtmäßige, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den einschlägigen ausländerrechtlichen Vorschriften. (red)



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