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Verkehrsminister wertet Urteil zur A 49 als wichtigen Schritt zur rechtlichen Klärung

Al-Wazir: „Vorhaben muss vor Weiterbau vollständig finanziert sein“

Nordhessen. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 49 ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Klärung“, erklärte Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden: „Die eigentliche Frage bei diesem Vorhaben ist jedoch das Geld. Und es ist der Bund, der dieses Projekt finanzieren muss. Unser Interesse als Land ist, dass vor einem Weiterbau die Finanzierung vollständig gesichert ist.“ Die A 49 soll Kassel mit dem Raum Gießen verbinden, endet gegenwärtig aber auf halbem Weg bei Neuental (Schwalm-Eder-Kreis). Von den drei verbleibenden Abschnitten ist einer im Bau, ein zweiter ist bestandskräftig planfestgestellt. Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage zweier Naturschutzverbände gegen den dritten und letzten Abschnitt abgewiesen.

Minister Al-Wazir wies darauf hin, dass gegen diesen Abschnitt noch eine weitere Klage anhängig ist. Zudem ist die Finanzierungszusage des Bundes derzeit auf 60 Millionen Euro begrenzt. Die Gesamtkosten aller drei Abschnitte werden jedoch auf 569 Millionen Euro veranschlagt. (red)