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CDU Kreistagsfraktion begrüßt Entwurf zum Vergabegesetz

Staatssekretär Mark Weinmeister. Foto: nhSchwalm-Eder. „Eine Änderung des Hessischen Vergabegesetzes war dringend notwendig geworden, um nicht mehr alleine die Kostenfrage zum entscheidenden Kriterium zu machen, an wen ein Auftrag vergeben wird und an wen nicht,“ so der Fraktionsvorsitzende Mark Weinmeister in der Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion.

In den Gesetzentwurf, den die Hessische Landesregierung vorgestellt hat, seien nun auch soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt, die eine an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientierte Vergabepolitik ermöglichten. Die Unternehmen werden zur Einhaltung der Tariftreue und Zahlung des bundesgesetzlichen Mindestlohnes verpflichtet. „Nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes können auch Kriterien wie die, Ausbildungsleistung, Förderung von Frauen oder ökologische Nachhaltigkeit der sich bewerbenden Firma bei der Vergabe berücksichtigt werden,“ so Weinmeister weiter.

„Beibehalten wird die bewährte Grenze von 100.000 Euro bei der Ausschreibung einzelner Gewerke. Bei Interessenbekundungsverfahren wird die Grenze von 80.000 auf 50.000 Euro gesenkt. Ziel des Gesetzänderungsverfahrens ist es, die bisherige Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Land , Kreis und Kommunen sicherzustellen und den mittelständischen Unternehmen eine Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen,“ so Weinmeister abschließend. (red)