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Axel Geerken zur Lizenzerteilung für den HSV: Die Liga wird viele Fragen haben

axel-geerken140627Melsungen. Nachdem dem HSV Handball in zwei Entscheidungen der Liga jeweils die Lizenz für die kommende Bundesligasaison verweigert worden war, hatten die Hamburger mit dem Gang vors Schiedsgericht mehr Glück: Am Mittwoch hob diese letztmögliche Instanz die beiden Entscheidungen der DKB Handball-Bundesliga (DKB HBL) auf und erteilte dem insolvenzbedrohten Verein die Spielgenehmigung unter “schwerwiegenden Bedingungen und Auflagen”, wie es in der offiziellen Presseerklärung der DKB HBL heißt.  Die MT Melsungen könnte von dieser Entscheidung in puncto Europapokalteilnahme betroffen sein. Vorstand Axel Geerken sieht den Vorgang der nachträglichen Lizenzerteilung aber noch aus anderen Gründen kritisch.

Zweimal ist er durch die Prüfung gefallen, im dritten Anlauf hat es dann geklappt: Der HSV Handball darf in der kommenden Saison trotz akuter Finanznöte am Spielbetrieb der 1. Bundesliga teilnehmen. Das entschied am Mittwoch ein Schiedsgericht, das sich aus Rechtsanwalt und Notar Frank Lau aus Stade als Vorsitzenden und zwei von der DKB Handball-Bundesliga und dem HSV Handball benannten Beisitzern zusammensetzte. Mit dieser letztmöglichen Instanz in Verfahrensfragen, von der Liga selbst ins Leben gerufen, wollte man ein eigenes Instrument zur Hand haben, um in Streitfällen den Gang vor ein ordentliches Gericht zu vermeiden. So weit, so gut.

Wenn aber – wie im vorliegenden Fall – gleich eine doppelte Entscheidung revidiert wird, die aufgrund der in diesem Jahr nochmals verschärften Lizensierungsrichtlinien die Lizenzverweigerung zum Ergebnis hatte, wirft dies Fragen auf. “Für jeden ordentlich geführten Verein, der akribisch die Bedingungen zur Lizenzerteilung abarbeitet und deren Erfüllung durch Wirtschaftsprüfer nachweist, muss diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht sein”, so Axel Geerken.  Der MT-Vorstand weiter: “Es hat hier den Anschein, dass dem HSV nun doch noch eine weitere Frist eingeräumt werden sollte, um sich Kapital zu beschaffen, obwohl ganz klar geregelt ist, dass ein Schiedsgericht lediglich über etwaige Formfehler in vorangegangenen Verfahren befinden darf”.

Fakt ist, der HSV Handball hat nun bis zum 1. Juli Zeit bekommen, seine wirtschaftliche Solidität für die bevorstehende Saison nachzuweisen. Die DKB HBL spricht hier von einer “Liquiditätslücke in Millionenhöhe”, die es zu füllen gilt. Auch das Datum dieser Frist ist ungewöhnlich, wo doch eine Saison am 30. Juni endet und ein Verein bis dahin entweder die Lizenz hat oder nicht. “Aber was sind die Folgen, wenn der HSV bis zum 1. Juli  doch nicht die erforderlichen Nachweise erbracht hat? Muss, bzw. darf er dann trotzdem antreten und gilt dann als erster Absteiger der neuen Saison? Oder spielen wir mit 17 oder gar mit 19 Mannschaften?”, fragt Geerken. “Ich bin mir sehr sicher, dass die Vereinsvertreter bei der Ligatagung nächste Woche noch viel mehr Fragen haben werden”, so der MT-Manager.

Von der Entscheidung des Schiedsgerichts sind drei Vereine direkt betroffen: “Der HBW Balingen-Weilstetten steht als Absteiger der DKB Handball-Bundesliga fest. Ebenso steht fest, dass die HG Saarlouis Absteiger der 2. Handball-Bundesliga ist”, heißt es in der offiziellen Presseerklärung der DKB HBL. So wie diese beiden Clubs davon ausgegangen waren, in den jeweiligen Spielklassen verbleiben zu dürfen, haben wir uns gedanklich und teilweise auch planerisch bereits mit einer Teilnahme am EHF-Pokalwettbewerb beschäftigt”, verrät Geerken. Das aber hängt nun zunächst in der Schwebe, da auch noch nicht klar ist, ob der Deutsche Handballbund – wie vor Wochen von der DKB HBL angekündigt – den zusätzlichen Startplatz beantragt hat, bzw. wie die EHF darüber befindet. (Bernd Kaiser)