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Franke und Siebert: Bürgerinteressen bei SuedLink-Planung wahren

bernd-siebert130815Dr. Edgar Franke. Foto: nhSchwalm-Eder. „Transparenz und Bürgerdialog sind das oberste Gebot im Verfahren um den Verlauf und die Ausgestaltung der Stromtrasse SuedLink.“ Dies fordern die heimischen Bundestagsabgeordneten Dr. Edgar Franke und Bernd Siebert. Mit mehr als 20 weiteren Abgeordneten, deren Wahlkreise von den Planungen zum SuedLink betroffen sind, unterzeichneten sie die Resolution „Bürgerinteressen bei der SuedLink-Planung wahren“. Damit solle ein klares Signal an alle Beteiligten – insbesondere an den Netzbetreiber TenneT – gesandt werden. In der Diskussion setzen sich die Bundestagsabgeordneten Bernd Siebert und Dr. Edgar Franke dafür ein, dass die Frage der Notwendigkeit der Stromtrasse gesondert von der Frage der planerischen Ausgestaltung diskutiert wird. Der im Rahmen der Energiewende notwendige Netzausbau müsse so bürger- und umweltverträglich erfolgen wie nur möglich. Sie sind sich einig, dass die durch den Netzbetreiber TenneT vorlegten Planungen gerade hinsichtlich der im Schwalm-Eder-Kreis vorzufindenden Raumwiderstände unzureichend sind. Alle Planungsschritte haben mit höchstmöglicher Transparenz zu erfolgen und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger müsse besonderes Gewicht eingeräumt werden.

Erklärtes Ziel der beiden Abgeordneten bleibt es, die Interessen der Einwohner des Wahlkreises im Rahmen dieser Diskussion bestmöglich zu wahren. Die Energiewende könne nur Erfolg haben, wenn auf allen Ebenen konstruktiv und ehrlich zusammengearbeitet werde.

Wie mehr Transparenz erreicht werden könne und der Bürgerdialog die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Regionen zum Ausdruck bringen solle beschreibt die Resolution „Bürgerinteressen bei der SuedLink-Planung wahren“:

„Die Umstellung von einer konventionellen zu einer regenerativen Energieerzeugung hat sich vor dem Hintergrund der Ausbauziele und den Beschlüssen zum Ausstieg aus der Kernenergie in den letzten Jahren deutlich beschleunigt. Der Zubau, insbesondere im Bereich Windenergie, findet verstärkt im Norden Deutschlands statt, während der Stromersatzbedarf nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im Süden und Südwesten unseres Landes am größten ist. Aber auch die Volatilität der Erneuerbaren und die Einbindung in ein europäisches Stromnetz machen Stromnetzverstärkung und -ausbau in Deutschland notwendig.
Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Projektes SuedLink (Vorhaben Nr. 3 Brunsbüttel-Großgartach und Vorhaben Nr. 4 Wilster-Grafenrheinfeld des Bundesbedarfsplangesetzes) ist es den Wahlkreisabgeordneten der betroffenen Regionen wichtig, dass die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewahrt werden. Ausgehend von den am 1. Juli 2014 in einem Gespräch mit der Bundesnetzagentur und TenneT erhaltenen Informationen sind sich die unterzeichnenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages einig, dass

1. Ein Kommunikationsnetzwerk zwischen Bundesnetzagentur, TenneT (TransnetBW), Bürgerinitiativen, Kommunen und politischen Verantwortungsträgern aufgebaut werden muss. Es wird angeregt während der Planungs- und Umsetzungsphase begleitend regionale „Runde Tische“ zu initiieren. Die Bundesnetzagentur ist weiterhin aufgefordert, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung über die Notwendigkeit der Trasse offen und verständlich zu informieren und diese mit fundierten Argumenten zu belegen.

2. Alle Planungsschritte mit der höchstmöglichen Transparenz gegenüber allen Beteiligten erfolgen. Insbesondere sind bei der Trassenplanung die Bevölkerung und Verantwortungsträger eng einzubinden. Dabei ist den Beteiligten detailliert offen zu legen, welche Gründe für die Auswahl der Vorzugstrasse ausschlaggebend waren. Vorzugs- und Alternativtrassen sind in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren abzuwägen.

3. Gesundheitliche Bedenken der Bevölkerung ernst genommen werden und das Minimierungsgebot der 26. BImschV bereits bei der Bundesfachplanung konsequent umgesetzt wird. Die Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert, die Arbeiten zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Abs. 2 der 26. BImschV zügig fortzusetzen und dabei die Abgeordneten des Bundestages in geeigneter Weise einzubinden.

4. Der Einsatz von Erdkabeln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen in Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern vorbehaltlos zu prüfen ist. Es ist zu prüfen, ob die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben überall dort eine Erdverkabelung ermöglichen, wo auf diesem Wege eine erhebliche Entlastung zu erreichen wäre. Bei der Abwägung einer Erdverkabelung sind alle relevanten Schutzgüter zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die landwirtschaftliche Nutzung.

5. Bei der Abwägung zwischen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gesundheitsschutzes den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein besonders Gewicht zukommt. “

„Für den Fall, dass sich in den kommenden Monaten herausstelle, dass die gesetzlichen Grundlagen in Hinblick auf Transparenz, Erdverkabelung und dem Verhältnis Bundesfachplanung-Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend seien, werden wir uns für eine gesetzliche Änderung einsetzen“, so Siebert und Franke abschließend. (red)