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Unternehmen sollten WZ-Code prüfen

Kostenloses Hinweisblatt zu solarer Eigenerzeugung und zum solaren Direktverbrauch

Kassel. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. August in Kraft getreten. Künftig ist bei der Nutzung solarer Versorgungskonzepte einiges zu beachten. Mit dem neu gestalteten Paragraphen 61 EEG 2014 „EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger“ knüpft die Politik neue Anforderungen an die direkte Versorgung mit Solarstrom. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) beschreiben in einem kostenlosen Hinweisblatt, was sich durch das EEG 2014 ändert und welche Möglichkeiten für solare Versorgungsmodelle weiterhin darstellbar sind. Das Papier „Hinweisblatt Eigenerzeugung und Direktverbrauch“ steht kostenlos unter www.ihk-kassel.de im Bereich „Innovation und Umwelt“ in der Rubrik „Energie“ unter „Downloads“ bereit.

Zudem machen die Industrie- und Handelskammern darauf aufmerksam, dass viele Unternehmen von den Statistischen Landesämtern nicht richtig eingruppiert sind. Das kann bei der Bewertung der Besonderen Ausgleichsregel zu einer Ablehnung führen, wenn es sich um die falsche Gruppe handelt. Unternehmen sollten daher ihren WZ-Code prüfen und sich bei Unklarheiten bezüglich der Eingruppierung bei der IHK Kassel-Marburg melden: Elke Elsner, Telefon (06421)  9654-32, E-Mail: elsner@kassel.ihk.de. (red)