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61.700 Hilfen zur Erziehung in Hessen 2013

Hessen. Im Jahr 2013 wurden in Hessen rund 61.700 Hilfen zur Erziehung und 5.680 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 0,5 Prozent weniger Hilfen gewährt als ein Jahr zuvor. Ausnahmen bildeten die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und die Hilfen außerhalb des Elternhauses mit einem Plus von jeweils rund fünf Prozent. Von den insgesamt 67.400Hilfen wurden knapp 32 800 im Berichtsjahr beendet und 34.600 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 33.400 Hilfen wurden 2013 neu begonnen.

Mit 47 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ und der sozialpädagogischen Familienhilfe mit gut zwölf bzw. knapp elf Prozent. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und fünf Prozent auf die sonstigen Hilfen nach § 27 SGB VIII. Die soziale Gruppenarbeit, die Erziehung in einer Tagesgruppe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung spielten zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junge Menschen (§ 35 a SGB VIII) nimmt eine Sonderstellung ein und gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Sie machten gut acht Prozent aller Hilfen aus.

37 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen. Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede zweite auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie notwendig war. So lag zum Beispiel dieser Anteil bei der Vollzeitpflege bei 81 Prozent, bei der eher „schwächeren“ Erziehungsberatung hingegen bei knapp 17 Prozent.

59 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuem Partner, knapp 37 Prozent lebten bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den restlichen waren die Eltern verstorben oder unbekannt. Gründe für die hohe Inanspruchnahme der Hilfe bei Alleinerziehenden sind unter anderem die Konzentration der familiären Lasten auf nur ein Elternteil und dass die Kinder oft seelisch unter der Trennung der Eltern leiden.

Neben den Hilfen, die sich auf den einzelnen jungen Menschen beziehen, werden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wird die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit 74 800 über der Zahl der gewährten Hilfen (67.400) lag.

Die Hilfen können ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet werden. (ots)