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Steinmetze und Bildhauer: Bollerhey bleibt Obermeister

Benjamin Ritter und Jochen Hoffmann neue Stellvertreter

steinmetze141014Nordhessen. Der Breitenbacher Steinmetz- und Bildhauermeister Jochen Bollerhey wurde auf der Mitgliederversammlung der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Hessen-Nord einstimmig erneut zum Obermeister gewählt. Bollerhey ist seit 2011 Obermeister der Innung und seit 2005 im Innungsvorstand aktiv. Zu neuen stellvertretenden Obermeistern wurden Jochen Hoffmann aus Gilserberg-Sebbeterode und Benjamin Ritter aus Neukirchen/Knüll gewählt. Als Lehrlingswart wurde Florian Betz und als Schriftführer Heiko Siebert (beide Kassel) gewählt. Dem Vorstand gehören zudem als Beisitzer Karl-Heinz Tripp (Frankenberg-Haubern), Kai Hartmann (Melsungen), Frank Correus (Guxhagen) und Friedrich Gerloff (Kassel) an.

Dank und Anerkennung sprach die Versammlung den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Wilderich Paffrath (Marburg) und Holger Ritter (Neukirchen) aus. Beglückwünscht wurde auch Kai Hartmann, der erneut in den Vorstand des Landesinnungsverbandes Hessen des Steinmetz- und Bildhauer-Handwerks gewählt wurde. Hartmann ist zudem auch Mitglied im Aufsichtsrat der Treuhandstelle für Dauergrabmalpflege Hessen-Thüringen GmbH.

Vorsorge immer wichtiger
Immer mehr  Menschen regeln die Vorsorge zur Grabpflege über Vorsorgeverträge selbst. War früher die Grabpflege der Angehörigen eine Selbstverständlichkeit, so ist heute die Grabpflege oft ein ernstzunehmendes Problem. „Durch Gespräche mit den Hinterbliebenen wissen wir, dass es nicht um das Pflegen wollen, sondern meist um das nicht Pflegen können geht“, sagte Obermeister Bollerhey. Das sei oft der Fall, wenn keine Verwandten mehr am Ort oder in der Nähe wohnen, erklärte Bollerhey. Die Innungsfachbetriebe bieten zusammen mit der Treuhandstelle für Dauergrabmalpflege Hessen-Thüringen GmbH eine Alternative, um dieses Problem zu lösen. Dabei können die Verträge individuell nach Kundenwunsch angepasst werden. Zum einen regelt der Vorsorgevertrag die Erstellung und die Pflege der Gräber im Todesfall. Die Leistungen beinhalten die Gestaltung des Grabsteins sowie die Einfassung, Grab Innengestaltung aus Naturstein, Bronzeartikel und die Pflege des Grabes. Daneben auch die Reinigung des Grabmals, der Einfassung oder eine neue Inschrift bei 2. oder 3. Bestattungen in vorhandene Gräber oder räumen von vorhandenen Grabanlagen nach Ablauf der Ruhefrist. Alle Leistungen können auch als einzelne Bestandteile je nach Wunsch zusammengestellt werden. Zum anderen kann man sicher sein, dass die vertraglichen Leistungen tatsächlich auch erbracht werden. Die Treuhandstelle überwacht die Arbeiten und verwaltet die Verträge treuhänderisch.

Weitere Informationen unter www.steinmetz-innung-hessen-nord.de. (red)