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Dorferneuerung: 14 Kommunen neu dabei

Ministerin Priska Hinz überreicht Anerkennungsbescheide an Bürgermeister

Hessen/Knüllwald. Hessens Umweltministerin Priska Hinz konnte die Bürgermeister von 14 Städten und Gemeinden im Ministerium begrüßen, deren Kommunen dieses Jahr in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurden. „Sie können damit in den nächsten zehn Jahren im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung finanzielle und ideelle Unterstützung bei der Anpassung an die demografischen und struktu­rellen Herausforderungen erhalten“, erklärte die Ministerin. Mit der Aufnahme der 14 Kommunen sind nun hessen­weit 203 Förderschwerpunkte mit insgesamt 692 Orts-/Stadtteilen im Programm.

In diesem Jahr wurden unter anderem auch zwei Pilotprojekte anerkannt, um wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Dorfentwicklung in Hessen zu gewinnen. Im Rahmen des Pilotprojekts „Inter­kommunale Kooperation“ arbeitet die Gemeinde Hohenahr mit den Gemeinden Bischoffen, Mittenaar und Siegbach in vielfältiger Weise zusammen. In Marburg wird die Förderung auf die 15 Außenstadtteile konzentriert, wobei das Verhältnis Oberzentrum mit den Innenstadt­teilen zu den Außenstadtteilen zu analysieren sein wird.

Neben diesen beiden Pilotprojekten wurden Alheim, Birstein, Breuna, Diemelsee, Glauburg, Knüllwald, Laubach, Otzberg, Schlangenbad, Schwalmtal, Weilmünster und Witzenhausen als Dorfentwicklungsschwerpunkte anerkannt.

Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in den Ortskernen der Dorfentwicklungsschwerpunkte zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten beziehungsweise geschaffen werden. Deshalb haben sich die neu anerkannten Kommunen dazu verpflichtet, die nachhaltige Entwicklung der Ortskerne zu gewährleisten. Mit dieser Verpflichtung geht einher, dass während des Förderzeitraums keine Neubaugebiete geplant oder ausgewiesen werden, die mit den Zielen der vorrangigen Innenentwicklung konkurrieren.

Die neuen Förderrichtlinien wurden den EU-Rahmenvorgaben sowie den Vorgaben des Bundes (GAK) angepasst, um die EU- und Bundesmittel ausschöpfen zu können. Zukünftig können folgende Maßnahmen der Dorfentwicklung gefördert werden:

Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
Freiflächen und Ortsbild
Städtebaulich verträglicher Rückbau

Insgesamt stehen in diesem Jahr zirka 21 Millionen Euro an Fördermitteln für die Dorfentwicklung in Hessen zur Verfügung. „Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten, setzen wir die Fördermittel in Hessen in einer begrenzten Anzahl von Förderschwerpunkten über einen zehnjährigen Zeitraum ein. Daher möchte ich alle Bürgermeister der Förderschwerpunkte ermutigen, diesen Zeitraum möglichst vollständig auszuschöpfen und deshalb mit der Aus­schreibung und Vergabe der Planungsleistungen schnellstmöglich zu beginnen“, so Priska Hinz abschließend. (red)



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