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Eingliederungshilfe: Anstieg der Zahl der Empfänger

Hessen. Im Laufe des Jahres 2013 erhielten in Hessen knapp 59 000 Empfänger/-innen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), 6. Kapitel. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren dies 1,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg in den letzten zehn Jahren um 60 Prozent. Die Mehrheit der Empfänger/-innen (knapp 60 Prozent) war männlich. Jeweils 56 Prozent aller Empfänger/-innen bezogen Leistungen außerhalb von und in Einrichtungen. Die Hilfeart „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ war mit einem Anteil von 81 Prozent die häufigste Hilfe bei den Empfängerinnen und Empfängern insgesamt, gefolgt von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen mit 30 Prozent und den Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf mit neun Prozent. Doppelmeldungen sind möglich, da Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung (in und außerhalb von Einrichtungen) gezählt werden.

Die Eingliederungshilfe wird vor allem von jungen Menschen in Anspruch genommen, wobei die männlichen Empfänger jünger waren (Durchschnittsalter: 33 Jahre) als die weiblichen (Durchschnittsalter: 37 Jahre). Ein Grund für das niedrige Durchschnittsalter liegt darin, dass die Eingliederungshilfe auch die heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im Rahmen der Hilfe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ beinhaltet; der Anteil der heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder in und außerhalb von Einrichtungen betrug gut 17 Prozent. Die Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen waren im Durchschnitt älter (43 Jahre) als die Empfängerinnen und Empfänger außerhalb von Einrichtungen (28 Jahre).

Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine vorhandene oder drohende Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Leistungen, welche außerhalb und innerhalb von Einrichtungen gewährt werden, beinhalten u. a. Hilfen für medizinische Rehabilitationen, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (z. B. heilpädagogische Leistungen für Kinder) sowie die Hilfe zur Schul- und Ausbildung in Behindertenwerkstätten. In Hessen ist für die Eingliederungshilfe vor allem der überörtliche Träger (Landeswohlfahrtsverband) zuständig. (red)