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FWG: Keine Enteignung durch Straßenbeiträge

Der Melsunger FWG-Fraktionsvorsitzende Martin Gille. Foto: Archiv/nhMelsungen. In der Bartenwetzerstadt und in den Stadtteilen wird fast überall gebuddelt. Der Grund ist, dass für die Straßen- und Kanalarbeiten Landesbeihilfen gewährt wurden mit der Verpflichtung, dass  die Baumaßnahmen  bis 2016 beendet sein müssen. Die FWG-Fraktion ist nach eigenen Angaben von vielen Haus- und Grundeigentümern angesprochen worden, die Kostenbeiträge in Höhe zwischen 10.000 und 35.000 Euro bezahlen müssen. Die Zahlungssumme macht sich an der Größe des jeweiligen Grundstückes fest und kann sich bei sogenannten Eckgrundstücken, das Grundstück liegt an zwei Straßen und wird von dort auch erschlossen, noch wesentlich verteuern. Es gebe Eigentümer, so die FWG, die aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung, ihr Hausgrundstück veräußern müssten. Diese Art einer Enteignung könne nicht gewollt sein, so die FWG.

Nach Beschluss der städtischen Gremien würden die Bürger in Melsungen mit der Hälfte der Gesamtkosten zur Kasse gebeten. Befremdlich für die Freien Wähler sei, dass die Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2003 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen habe, nach der nach § 3 Abs. 3 die für die Straßenbaumaßnahmen erhaltenen Zuwendungen oder Beihilfen des Landes Hessen oder des Bundes nur der Stadt Melsungen zugute kommen. Beispielsweise fallen Kosten für eine Baumaßnahme in Höhe von einer Million Euro an, dann müssten die betroffenen Haus- und Grundeigentümer laut Straßenbeitragssatzung 500.000 Euro aufbringen. Die Hälfte der Stadt vermindere sich jedoch um die jeweiligen Zuschüsse.

FWG-Fraktionsvorsitzender Martin Gille: „Die staatlichen Zuschüsse sind auch Steuergelder. Deshalb kann nicht nur der städtische Zuschuss vermindert werden, sondern auch die Eigentümer müssten davon profitieren, das heißt im Klartext, die Beihilfen und Zuschüsse müssen von der Summe der Gesamtbaumaßnahme abgezogen werden, so dass sich auch die Leistungen der zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger vermindern.“

Die FWG-Fraktion werde zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Anfang Februar 2015 einen Antrag einbringen, die Straßenbeitragssatzung zu Gunsten der Haus- und Grundeigentümer zu ändern. Außerdem solle darüber beraten werden, ob eine Satzung, die wiederkehrende Straßenbeiträge für alle Grundeigentümer jährlich festsetzt, sinnvoller ist, als das bisherige Verfahren. Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass diejenigen, die jetzt Straßenbeiträge zahlen mussten, die nächsten 20 Jahre nicht herangezogen werden können. (red)