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Schwalm-Eder-Kreis trauert um Landrat Neupärtl

Landrat Frank-Martin Neupärtl. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl ist nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 53 Jahren verstorben. Die politischen Gremien des Schwalm-Eder-Kreises und die Beschäftigten der Kreisverwaltung trauern um ihn und sprechen seiner Ehefrau, seiner Tochter und seiner Familie ihre aufrichtige Anteilnahme aus. Dies teilen Vize-Landrat Winfried Becker und Kreistagsvorsitzender Michael Kreutzmann in einer ersten Stellungnahme mit. Frank-Martin Neupärtl (SPD) war seit dem 12. November 2002 Landrat des Schwalm-Eder-Kreises. Am 25. Mai dieses Jahres ist er mit großer Mehrheit von den Bürgerinnen und Bürgern wiedergewählt worden, konnte aber wegen seiner schweren Krankheit den Beginn seiner dritten Amtszeit am 12. November 2014 nicht mehr wahrnehmen.

Nach dem Abitur an der Bundespräsident Theodor-Heuss-Schule in Homberg (Efze) absolvierte Neupärtl ein Studium der Rechtswissenschaft an der Philips-Universität in Marburg/Lahn. Anschließend war Frank-Martin Neupärtl von 1991 bis 1995 Richter beim Amtsgericht in Homberg (Efze) und dort danach von 1995 bis 1998 stellv. Direktor.

Von 1981 bis 1998 war er ehrenamtlicher Abgeordneter im Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises. Im März 1998 wurde Frank-Martin Neupärtl durch den Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises zum hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten gewählt.

Bei seiner Wiederwahl als Landrat am 25. Mai 2014 hatte Neupärtl erklärt, dass seine Freude an der politischen Arbeit und die Möglichkeit, die Entwicklung des Kreises mitzugestalten, für ihn Grund und Ansporn seien, sich erneut um die Position des Landrates zu bewerben.

Der Zuspruch und die große Anteilnahme an seiner schweren Erkrankung hätten ihm Kraft gegeben, erklärte Neupärtl noch im Mai dieses Jahres.  Doch die schwere Krankheit konnte er schließlich nicht überwinden.

In der Kreisverwaltung, Homberg, Parkstraße 6, Zwischentrakt, wird ein Kondolenzbuch ausgelegt, in dem auch die Bevölkerung ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen zum Ausdruck bringen kann. (red)