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Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze

Melsungen. Die verschiedenen Träger von Betreuungseinrichtungen in Melsungen bitten alle Sorgeberechtigten, spätestens bis zum 31. Dezember 2014 die Anmeldungen für einen Platz im Krippen- und Kindergartenbereich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2015 vorzunehmen. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 sind die Anmeldungen nach Rücksprache mit den Leiterinnen in den jeweiligen Einrichtungen einzureichen, die Aufnahmeanträge vorhalten. Die Fristsetzung zum Ende des Jahres 2014 wurde gewählt, um den Sorgeberechtigten möglichst frühzeitig – bis zum 31. März 2015 – eine verbindliche Zu- oder Absage für den beantragten Platz in der Wunscheinrichtung geben zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Fristsetzung zum 31. Dezember 2014 keine Ausschlussfrist verbunden ist und somit Anmeldungen auch im Laufe eines Kindergartenjahres für einen beliebigen Aufnahmezeitpunkt vorgenommen werden können. (red)