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Verjährungsfristen: Am Jahresende drohen Millionenverluste

IHK Kassel-Marburg weist auf den 31. Dezember als Stichtag hin

kaiser-dietrich141203Kassel. Zum Jahresende verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen – auch im Bezirk der IHK Kassel-Marburg. „Wer nichts zu verschenken hat, sollte noch in diesem Monat einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen oder Klage erheben“, sagt Simone Kaiser-Dietrich, IHK-Expertin im Bereich Wirtschaftsrecht. Denn: Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung älterer Forderungen.

Die Verjährung beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und läuft dann bei Kaufpreis- oder Werklohnforderungen drei Jahre. Beispiel: Ein Kunde hat am 1. Juni 2011 etwas gekauft, den Kaufpreis trotz mehrerer außergerichtlicher Mahnungen noch nicht bezahlt. Die Verjährungsfrist für Kaufpreisforderungen beträgt drei Jahre und hat am Ende des Jahres 2011 zu laufen begonnen. Damit kann der Unternehmer nur noch bis zum 31. Dezember 2014 seinen Kaufpreisanspruch erfolgreich geltend machen. „Sollen viele Rechnungen nicht verjähren, müssen andere Optionen gezogen werden, wie ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Gericht“, ergänzt Kaiser-Dietrich.

Es sei unbefriedigend, wenn ein Schuldner aufgrund schlechter Zahlungsmoral zu spät zahle. „Noch viel ärgerlicher ist es aber, wenn man selbst den letzten Zeitpunkt versäumt hat, seine Rechte geltend zu machen“, erklärt die IHK-Expertin.

Kostenlose Informationen zu diesem Thema finden Unternehmer unter www.ihk-kassel.de in dem IHK-Merkblatt „Verjährung“ in der Rubrik „Recht und Steuern“ im Bereich „Allgemeines Vertragsrecht“. (red)