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Hanfplantage in Wohnung entdeckt

polizei141210aSchwalmstadt-Treysa.  Am 27. November 2014 wurde in der Bahnhofstraße in Schwalmstadt-Treysa eine Hanfplantage in einer Wohnung entdeckt. Der Wohnungsmieter und zwei weitere Personen wurden festgenommen und sitzen zurzeit in Untersuchungshaft. Am Vormittag des 27. November 2014 bemerkte eine Hausbewohnerin des Mehrfamilienhauses, dass Wasser durch die Decke in ihre Wohnung tropfte. Sie verständigte daraufhin die Hauseigentümer welche die betreffende Wohnung öffnen ließen und dabei feststellten, dass in der Wohnung offensichtliche eine Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen installiert war. Von den Hauseigentümern wurde daraufhin sofort die Polizei verständigt.

Nach Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch das Amtsgericht in Marburg, wurde die betreffende Wohnung in der Bahnhofstraße von Kriminalbeamten durchsucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die Wohnung offensichtlich zweckentfremdet zur Aufzucht von Cannabispflanzen mit entsprechendem technischem Gerät genutzt wurde. Möbel waren in der Wohnung nicht vorhanden. Die vorhandenen Gerätschaften sowie vorgefundene geringe Mengen Hanfsamen und 30 Pflanzensetzlinge wurden vor Ort sichergestellt.

polizei141210bAm Nachmittag konnte dann der 34-Jährige Wohnungsmieter in seiner richtigen Wohnung in Homberg festgenommen werden. In dieser Wohnung konnten weitere Beweismittel sowie geringe Mengen Betäubung- und Arzneimittel aufgefunden und sichergestellt werden. In seiner anschließenden Vernehmung benannte der 34-Jährige zwei weitere Mittäter, es handelt sich um einen 40-Jährigen und einen 26-Jährigen aus Homberg. Beide wurden noch am gleichen Abend, mit Unterstützungskräften der Polizeidirektion Kassel, festgenommen. Die Wohnungen der Beiden wurden durchsucht, wobei in der Wohnung des 40-Jährigen Equipments für die Aufzuchtanlage gefunden wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg wurden alle drei Tatverdächtigen am 28. November 2014 dem Haftrichter des Amtsgerichts Schwalmstadt vorgeführt. Aufgrund der zur Last gelegten Tat – bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen – wurde gegen alle drei Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Anschließend wurden sie in verschiedene Haftanstalten eingeliefert. (ots)