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Indoor-Plantage bei Wohnhausdurchsuchung entdeckt

Wabern-Niedermöllrich. Nach dem Hinweis eines besorgten Bürgers durchsuchten Polizeibeamte am Mittwochabend, 10. Dezember 2014, ein Wohnhaus in Niedermöllrich. Am Mittwochmorgen, gegen 10 Uhr, sei es zu einer sehr lauten Detonation gekommen, die nach Ansicht des Hinweisgebers deutlich lauter als ein Silvesterböller gewesen sei. Der Hinweisgeber erklärte, er habe schon öfter in den zurückliegenden Wochen Detonationen aus dem Ort wahrgenommen, konnte aber die Quelle nicht feststellen und hatte dies auch nicht gemeldet. Diesmal habe er die Örtlichkeit lokalisieren können, da er am Mittwochmorgen zufällig im Dorf unterwegs war.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkte diese einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Kassel für das betreffende Wohnhaus in Niedermöllrich. Die Durchsuchung erfolgte noch am frühen Mittwochabend. Dabei wurden die beiden Bewohner, ein Mann und eine Frau, im Haus angetroffen. Bei der Durchsuchung wurden eine Schreckschusswaffe mit dazugehöriger Knallmunition und handelsüblichem Silvesterfeuerwerk sowie im Garten Überbleibsel von gezündeten Knallkörpern aufgefunden. Ein aufgefundener Knallkörper wies nicht die für die Verwendung in Deutschland erforderliche Zulassung (BAM-Nummer) auf. Ferner wurde ein Glas mit einem schwarzen Pulver aufgefunden, bei dem es sich nach Angaben des Mannes um Schwarzpulver handelt, das er aus feucht gewordenen Knallkörpern ausgekratzt hatte. Weiter wurde in dem Gebäude eine sogenannte Indoorplantage mit 37 Cannabispflanzen festgestellt. Sämtliche Gegenstände wurden sichergestellt. Bei der Durchsuchung wurden Spezialeinsatzkräfte der Polizei und auch ein Sprengstoffspürhund eingesetzt. Der Mann wurde nach Vernehmung und erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Hinweis: Der Umgang mit in Deutschland nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen bedarf der Erlaubnis. Der unerlaubte Umgang mit solchen Gegenständen stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Ebenso der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Das heißt, auch das Sammeln von explosionsgefährlichen Stoffen, die in ansonsten zugelassenen Knallkörpern enthaltenen sind.

Der unsachgemäße Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist lebensgefährlich. (ots)

ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44149

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen

Polizeidirektion Schwalm-Eder

August-Vilmar-Str. 20

34576 Homberg

Pressestelle

Telefon: 05681/774 130

E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de



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