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Näser: Erfreuliche Entwicklung bei Ausgleichsbeträgen

Eigentümer nutzen die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung

Schwalmstadt. „Wir haben trotz des für die Beteiligten unerfreulichen Themas ‚Ausgleichbeträge‘ bisher eine erfreuliche Entwicklung“, stellt Bürgermeister Dr. Näser fest. „Herzlichen Dank an alle Eigentümer, die durch die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge dazu beitragen, dass im nächsten Jahr diese Gelder für weitere Maßnahmen in den Sanierungsgebieten von Treysa und Ziegenhain eingesetzt werden können“, so Näser weiter. Bisher sind 494 Ablösevereinbarungen mit der Stadt abgeschlossen worden. Dadurch konnten die Eigentümer bares Geld sparen. Die Diskontierung betrug 8,25 Prozent beziehungsweise zuletzt 5,5 Prozent. Ab Januar 2015 bis zum 1. Juli 2015 räumt die Stadt noch eine Diskontierung von 2,75 Prozent ein. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn möglichst noch weitere Grundstückseigentümer die Möglichkeit der Diskontierung nutzen.

Insgesamt wurden 618.000 Euro Ausgleichsbeträge vorzeitig abgelöst. „Das sind Mittel, die wir noch final in den Sanierungsgebieten einsetzen werden“ erläutert Dr. Näser. Im Januar soll eine entsprechende Vorlage mit den Projekten der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Der Bund und das Land haben das Förderprogramm „Stadtsanierung“ beendet. Daher muss auch die Stadt bis Ende 2015 die Stadtsanierung gegenüber dem Land Hessen abrechnen und dokumentieren.

Die nach dem 1. Juli 2015 noch ausstehenden Ausgleichsbeträge werden ab dem 1. Juli 2015 per Bescheid erhoben. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss dann auch die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung ist für Stadt und Eigentümer ein unbürokratischer und wirtschaftlicher Weg. „Wir empfehlen allen Eigentümer, die Möglichkeit der Ablösevereinbarung zu nutzen“, appelliert Dr. Näser noch einmal. Bei Einzelfragen von Eigentümern berät das Bauamt gerne.

Das Verfahren und die Erhebung wurde in der Vergangenheit von einigen Eigentümern kritisch hinterfragt, obwohl die Stadt nach dem Baugesetzbuch zur Erhebung verpflichtet ist. Auch der Klageweg wurde bereits angedroht. Allerdings sind Klagen in vergleichbaren Fällen bisher vor den hessischen Verwaltungsgerichten weitestgehend erfolglos geblieben. So haben zum Beispiel die Städte Wetter, Kirchhain, Bad Hersfeld, Fritzlar, Bad Arolsen und Witzenhausen ihre Ausgleichsbeträge trotz diverser Widersprüche und Klagen erhoben.

Außerdem sei noch anzumerken, dass im Frühjahr von einem Schwalmstädter Bürger eine Petition gegen die Ausgleichsbeträge beim Hessischen Landtag eingereicht wurde. Die Landesregierung fasste die Sach- und Rechtslage wie folgt zusammen: „Das Verfahren der Stadt Schwalmstadt ist nicht zu beanstanden“. (red)



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