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Bürgerbegehren formalrechtlich gescheitert

Bürgerinitiative will weiterhin aufklären und gegen Schlachthofpläne angehen

Gudensberg. Nach einem Gespräch mit dem Gudensberger Bürgermeister Frank Börner und Verwaltungschef Ralf Lengemann räumt die Bürgerinitiative ein, dass nach der Hessischen Gemeindeordnung die Einleitung eines Bürgerentscheids bezüglich der Bauleitplanung zur Geflügelschlachthoferweiterung nicht mehr möglich ist. Die BI wertet ihre Aktion dennoch als Erfolg.In nur 36 Stunden hatten Mitglieder und Unterstützer der Bürgerinitiative in Gudensberg und den Stadtteilen fast 900 Namen und Unterschriften gesammelt, von denen über 800 wahlberechtigt waren. BI-Sprecher Andreas Grede dankte nochmals allen Beteiligten für diesen Einsatz und betonte, allein dieses Meinungsbild sei wertvolle Motivation für das weitere Engagement der BI und zugleich ein Signal an die Stadtverordneten.

Grundsätzlich begrüße die BI die Veränderungssperre, mit der die Stadt Gudensberg gegen mögliche unkontrollierte Neubauten von Massentierställen vorgehe. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Paradox werde es allerdings, wenn zugleich die Verdoppelung der Schlachtkapazität des Gudensberger Schlachthofs mit einem Schulterzucken hingenommen werde und auf Bestandsschutz für den niederländischen Konzern und Zuständigkeiten im Regierungspräsidium verwiesen werde.

Entsprechend „im Vorübergehen“ wurde am Mittwochabend dann auch im Bauausschuss eine Empfehlung des Magistrats zur Bauleitplanung an die Stadtverordneten verabschiedet, in der nicht ein einziger Kritikpunkt der Gegner besprochen wurde. Ein Rederecht haben Bürger in dieser öffentlichen Sitzung nicht.

Bestärkt durch die positive Reaktion der Gudensberger Bevölkerung in den letzten Wochen und Monaten wird die BI dennoch mit ihrer Arbeit fortfahren. Das Zurückziehen auf formalrechtliche Aspekte oder allgemeine „Totschlagargumente“ wie Arbeitsplatzerhalt sei der falsche Weg. Ein Schlachthof, der in Gudensberg allein 36 Millionen Tiere pro Jahr töte, wirke nachhaltig als Anziehungspunkt für Massentierställe und berge unkalkulierbare Risiken bei der Verbreitung multiresitenter Keime und der Umweltbelastung. Das St. Florians Prinzip, Massentierställe auf der eigenen Gemarkung zu unterbinden und gleichzeitig in anderen Regionen indirekt zu fördern, sei letztlich auch moralisch verwerflich.

Weitere Informationen unter www.bi-chattengau.de und facebook.com/bi.chattengau. (red)



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