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Land fördert behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

Schwalm-Eder. Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum im Programmjahr 2015 wieder Mittel zur Verfügung – dies teilte der Erste Kreisbeigeordnete Winfried Becker mit. Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhanden Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Nach einer Richtlinienänderung müssen die Maßnahmen nun den Normen DIN 18040 Teil 2 mit oder ohne „R“ (uneingeschränkt rollstuhlfähig) entsprechen.

Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit beschränktem Mittelkontingent handelt, wird eine Vorrangstellung aufgrund des Behinderungsgrades sowie der sozialen Dringlichkeit erfolgen.

Für weitere Informationen können sich Interessenten direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg, Parkstraße 6, Telefon (05681) 775-476, wenden. Im Internet sind die Informationen unter www.wibank.de/de/Themen/bauen-wohnen zu finden.

Winfried Becker weist darauf hin, dass die Förderanträge für das Programmjahr 2015 ab Februar / März 2015 gestellt werden können. (red)