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Mindestlohn: DGB veranstaltet Aktionstag

Melsungen/Wabern/Fritzlar. Am kommenden Montag werden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Melsungen, Wabern und Fritzlar Infos rund um den Mindestlohn verteilen und die Mindestlohn-Hotline des DGB bekannt machen. Seit 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nach DGB-Berechnungen mussten Ende 2013 im Schwalm-Eder-Kreis über 2.200 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat). Das heißt: Rund 7,5 Prozent der insgesamt 30.000 Vollzeitbeschäftigten im Landkreis werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch im Schwalm-Eder-Kreis. Während knapp 4 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen mit über 15 Prozent vier Mal so hoch.

DGB-Kreisvorsitzender Andreas Fritsch ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Die Akzeptanz bei den Unternehmen wird noch steigen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, zeigt sich Fritsch zuversichtlich. Wichtig sei eine wirksame Überwachung. Fritsch: „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, muss mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Beschäftigte, denen der Mindestlohn vorenthalten werde, können bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Gewerkschafter Fritsch weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Der DGB geht davon aus, dass bei den ca. 15.597 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten im Schwalm-Eder-Kreis und insbesondere bei den rund 14.081 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Mindestlohn-Hotline des DGB gestartet
Nicht erst seitdem der Mindestlohn tatsächlich gilt, stellen sich viele Fragen. Für wen gilt er? Muss ich selbst darauf achten, dass ich ihn bekomme? Was kann ich tun, wenn mein Chef den Mindestlohn einfach nicht zahlen will? Was passiert mir als Arbeitgeber, wenn ich den Mindestlohn nicht zahlen will? Die Hotline des DGB ist seit dem 2. Januar 2015 geschaltet und dient Ratsuchenden mit ersten Informationen über das neue Mindestlohngesetz. Erreichbar ist die Hotline unter (0391) 4088003 (Ortstarif) von Montag bis Freitag 7 bis 20 Uhr und Samstag 9 bis 16 Uhr. (red)