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Einschüchterungsanrufe – Rentner zahlte mehrere Tausend Euro

Schwalm-Eder. Nach mehreren Einschüchterungsanrufen zahlte ein Rentner im Schwalm-Eder-Kreis in Teilbeträgen in den letzten Wochen mehrere Tausend Euro an Betrüger. Der Betrogene hatte sogar einen Kredit aufgenommen, um den angeblichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Betrüger lieferten immer neue Begründungen, warum eine weitere Zahlung erforderlich sei, bis sich der Geschädigte schließlich einer Familienangehörigen anvertraute, die ihm riet, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der Rechtsanwalt riet dem Mann, sich sofort mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig
Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten zum Beispiel, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash oder Western Union Geld überweisen.

Hinweis: Nehmen Sie auf Grund solcher Anrufe keine Überweisungen/Zahlungen vor. Lassen Sie sich am Telefon nicht einschüchtern. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienstelle.

Betrüger gaben sich am Telefon als Dr. C. vom Amtsgericht Berlin und Oberstaatsanwalt S. aus
Im aktuellen Fall hatten es die Betrüger geschafft dem Opfer zu suggerieren, dass tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung bestehe. Die Anrufer, die sich als Dr. C. vom Amtsgericht Berlin und Oberstaatsanwalt S. ausgegeben hatten, erklärten dem Rentner, es bestehe eine Forderung in Höhe von 36.000 Euro gegen ihn, wegen der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dabei spielte den Tätern in die Hände, dass der Rentner vor drei Jahren tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen, damals aber wieder gekündigt hatte. Die angeblichen Amtspersonen drohten dem Rentner mit Altersarmut und Enteignung seines Hauses, wenn er nicht zahle oder falsche Angaben zu seinem Einkommen machen würde. Sie würden ihm Beamte ins Haus schicken, die alles rauskriegen und seine Sparbücher kontrollieren.

Der Geschädigte wurde derart eingeschüchtert, dass er in der Folge mehrere Zahlungen per Bargeldtransfer vorgenommen hat.

Weitere Hinweise:

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor
Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen
Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer.

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige
Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit „Konsequenzen“ wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will.

Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und Tipps/betrug/gewinnversprechen.html, bzw. www.polizei-beratung.de. (ots)