Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Überfall auf Tankstelle: Überwachungsvideo veröffentlicht

Unbekannter Räuber in der Shell-Tankstelle in Homberg-Lützelwig. Foto: Polizei HessenHomberg-Lützelwig. Am Montagabend, 12. Januar 2015, wurde um 21.29 Uhr die Shell Tankstelle an der Marburger Straße in Lützelwig überfallen (wir berichteten). Nach Sichtung der Videoaufzeichnungen der Tankstelle und der Beschreibung  des Täters, welche die 31-jährige Angestellte geben konnte, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um denselben Täter, der zu  diesem Zeitpunkt bereits in fünf vorausgegangenen Fällen Tankstellen im Schwalm-Eder-Kreis überfallen hat. Die Polizei hat nun das Video der Raumüberwachungskamera veröffentlicht: http://www.polizei.hessen.de/systemstatic/video/2015-01-20_ppnh.mp4.

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise auf die Identität des Täters geben? Wer hat eine solche Person kurz vor oder nach der Tat in Lützelwig gesehen? Bislang ist nicht bekannt, wie der Täter seine Flucht aus  Lützelwig fortgesetzt hat. Wer hat Beobachtungen gemacht, die mit der Flucht des Täters oder sonst mit dem Überfall in Lützelwig in Verbindung stehen könnten? Wurden rasant beschleunigende Fahrzeuge in Lützelwig festgestellt oder Fahrzeuge, die sonst auffällig waren.

Ebenfalls veröffentlicht hat die Polizei ein Video vom Tankstellenüberfall in Fritzlar: https://www.polizei.hessen.de//systemstatic/video/2014-12-29_ppnh.mp4

Hinweise zu den obigen Fragen oder sonstige Hinweise, die mit den  aktuellen Raubüberfällen auf Tankstellen im Schwalm-Eder-Kreis im Zusammenhang stehen könnten, bitte an die Polizei in Homberg, Telefon (05681) 7740.

Personen, die verdächtige Beobachtungen machen, die auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall hindeuten, werden gebeten,  sich sofort über den Notruf – 110 – an die Polizei zu wenden.

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Kassel eine Belohnung in Höhe von 2.500 Euro  ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Bedienstete, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von  Straftaten gehört, bestimmt. Die Zuerteilung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. (ots)



Tags: , , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB